Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 4 vom 23.2.2001 Seite 35 bis 40
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens
des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die
Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer der Freien
und Hansestadt Hamburg zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer
und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen
Vom 14. Januar 2001
Nachdem die von dem Land Nordrhein-Westfalen und der Freien und Hansestadt Hamburg ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. November/15. Dezember 2000 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs. 1 am 1. Januar 2001 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 14. Januar 2001
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
(L. S.)
GV. NRW. 2001 S. 37