Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 41 vom 14.12.2001 Seite 821 bis 854

Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen und Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2001/2002
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
Anlage3
Anlage4
 

Verordnung zur Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen und Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2001/2002

Verordnung
zur Änderung der Vierten Verordnung
zur Änderung der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen
und Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2001/2002

Vom 16. November 2001

Aufgrund der §§ 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 238) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 und der §§ 10 Abs. 2 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zu Artikel II der Vierten Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung Nordrhein-Westfalen und Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2001/2002 vom 25. Juni 2001 (GV. NRW. S. 445) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2001 in Kraft.

Düsseldorf, den 16. November 2001

Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele  B e h l e r

GV. NRW. 2001 S. 832