Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 41 vom 14.12.2001 Seite 821 bis 854

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2001/2002
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
Anlage2
 

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2001/2002

Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen
in höheren Fachsemestern
an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
zum Studienjahr 2001/2002

Vom 16. November 2001

Aufgrund des § 8, des § 10 Abs. 2 und des § 11 Nr. 2 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlagen zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2001/2002 vom 14. August 2001 (GV. NRW. S. 542) werden durch die Anlagen zu dieser Verordnung ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2001 in Kraft.

Düsseldorf, den 16. November 2001

Die Ministerin
für Schule, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Gabriele  B e h l e r

GV. NRW. 2001 S. 841