Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 5 vom 27.2.2001 Seite 41 bis 48
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten und das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Gebietsentwicklungspläne und der Braunkohlenpläne sowie bei der Durchführung der Raumordnungsverfahren |
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Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten und das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Gebietsentwicklungspläne und der Braunkohlenpläne sowie bei der Durchführung der Raumordnungsverfahren
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Dritte Verordnung zur Änderung
der Verordnung über die Abgrenzung des Kreises
der Beteiligten und das Verfahren
der Beteiligung bei der Erarbeitung
der Gebietsentwicklungspläne
und der Braunkohlenpläne sowie bei der
Durchführung der Raumordnungsverfahren
Vom 30. Januar 2001
Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 2 des Landesplanungsgesetzes (LPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juni 1994 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 462), wird im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Umweltschutz und Raumordnung des Landtages verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung über die Abgrenzung des Kreises der Beteiligten und das Verfahren der Beteiligung bei der Erarbeitung der Gebietsentwicklungspläne und der Braunkohlenpläne sowie bei der Durchführung der Raumordnungsverfahren (2. DVO zum Landesplanungsgesetz) vom 24. Oktober 1989 (GV. NRW. S. 536), zuletzt geändert durch Verordnung 17. Januar 1995 (GV. NRW. S. 144), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 7 werden die Wörter „das Geologische Landesamt“ durch die Wörter „der Geologische Dienst NRW - Landesbetrieb -„ ersetzt.
b) In Nummer 8 werden die Wörter „das Landesoberbergamt“ durch die Wörter „die Bezirksregierung (Bergverwaltung)“ ersetzt.
c) In Nummer 17 werden die Wörter „Landesamt für Agrarordnung“ durch die Wörter „Agrarordnungsverwaltung“ ersetzt.
d) In Nummer 22 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
e) Folgende neue Nummern werden angefügt:
„23. die kommunalen Gleichstellungsstellen,
24. die Regionalstellen Frau und Beruf.“
2. In § 1 Abs. 2 1. Halbsatz wird das Wort „Bezirksplanungsräte“ durch das Wort „Regionalräte“ ersetzt.
3. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
e) In Nummer 7 werden die Wörter „das Geologische Landesamt“ durch die Wörter „der Geologische Dienst NRW – Landesbetrieb -„ ersetzt.
f) In Nummer 8 werden die Wörter „das Landesoberbergamt“ durch die Wörter „die Bezirksregierung (Bergverwaltung)“ ersetzt.
g) In Nummer 17 werden die Wörter „Landesamt für Agrarordnung“ durch die Wörter „Agrarordnungsverwaltung“ ersetzt.
h) In Nummer 22 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
i) Folgende neue Nummern werden angefügt:
„23. die kommunalen Gleichstellungsstellen,
24. die Regionalstellen Frau und Beruf.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 30. Januar 2001
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Wolfgang C l e m e n t
Der Innenminister
Dr. Fritz B e h r e n s
Der Minister für Wirtschaft und
Mittelstand, Energie und Verkehr
Ernst S c h w a n h o l d
Die Ministerin
für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Bärbel H ö h n
Die Ministerin für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit
Birgit F i s c h e r
GV. NRW. 2001 S. 45