Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2001 Nr. 9 vom 30.3.2001 Seite 83 bis 100
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten |
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
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Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Abkommens über die Zentralstelle
der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten
Vom 6. März 2001
Nachdem die letzte Mitteilung der vertragschließenden Länder, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens erfüllt sind, beim Ministerium für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit im Januar 2001 eingegangen ist, ist das Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Medizinprodukten (Bekanntmachung vom 9. Februar 1999, GV. NRW. S. 54 ) nach seinem Artikel II am 1. Februar 2001 in Kraft getreten.
Düsseldorf, den 6. März 2001
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Wolfgang C l e m e n t
(L. S.)
GV. NRW. 2001 S. 84