Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 44 vom 30.9.2003 Seite 569 bis 576

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2003/2004
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2003/2004

Verordnung zur Änderung
der Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen
und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester
für das Wintersemester 2003/2004

Vom 11. September 2003

Aufgrund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ratifizierung des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 238) in Verbindung mit Artikel 16 Abs. 1 Nr. 15 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 und der §§ 10 Abs. 2 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen (Hochschulzulassungsgesetz NW 1993 - HZG NW 1993) vom 11. Mai 1993 (GV. NRW. S. 204), geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 476), wird verordnet:

Artikel I

Die Anlage 2 zu der Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2003/2004 vom 18. Juni 2003 (GV. NRW. S. 325) wird wie folgt geändert:

Die in der Zeile „Architektur ohne Eignungsprüfung“ für die Universität Siegen ausgewiesene Zahl „110“ wird durch die Zahl „54“ ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2003 in Kraft.

Düsseldorf, den 11. September 2003

Die Ministerin
für Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Hannelore  K r a f t

GV. NRW. 2003 S. 576