Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 46 vom 24.10.2003 Seite 599 bis 608

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts
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Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts

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Bekanntmachung
des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens
zum Schutz des archäologischen Erbes und
über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens
zum Schutz archäologischen Kulturguts

Vom 29. September 2003

Das Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts ist gemäß seines Artikels 14 Abs. 3 für Deutschland am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBL. II S. 309). Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem Übereinkommen bereits in seiner Sitzung am 14. September 1995 zugestimmt.

Düsseldorf, den 29. September 2003

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Peer S t e i n b r ü c k

(L. S.)

GV. NRW. 2003 S. 602