Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 48 vom 14.11.2003 Seite 619 bis 628

Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs vom 29. Juni 2003 (GV. NRW. S. 358)
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Berichtigung der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs vom 29. Juni 2003 (GV. NRW. S. 358)

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Berichtigung der Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs
vom 29. Juni 2003 (GV. NRW. S. 358)

Vom 31. Oktober 2003

1. In III. Änderung der APO-BK - Anlage B erhält Nummer 7 Buchstabe c) folgende Fassung:

„c) In Absatz 5 (neu) Satz 1 werden die Wörter „zum Erwerb des Berufsabschlusses nach Landesrecht“ gestrichen und in Satz 2 wird die Verweisung „§ 7 Abs. 4 Satz 2“ durch die Verweisung „§ 7 Abs. 3 Satz 2“ ersetzt."

2. In IV. Änderung der APO-BK - Anlage C - Nummer 1 (Inhaltsübersicht) wird zwischen den Zeilen „§ 14 Nichtschülerprüfung“ und „§ 15 Zweck der Prüfung, Prüfungsfächer und Prüfungsanforderungen“ folgender Text eingefügt:

„3. Abschnitt
Ordnung der staatlichen Berufsabschlussprüfung“.

GV. NRW. 2003 S. 626