Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 4 vom 19.2.2002 Seite 51 bis 76

Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen - Aufnahme von Kinderrechten -
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Norm
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Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen - Aufnahme von Kinderrechten -

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Gesetz
zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Aufnahme von Kinderrechten -

Vom 29. Januar 2002

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Gesetz
zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
- Aufnahme von Kinderrechten -

Artikel I

Artikel 6 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. S. 456), erhält folgende Fassung:

Artikel 6

Kinder und Jugendliche

(1) Jedes Kind hat ein Recht auf Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit und auf besonderen Schutz von Staat und Gesellschaft.

(2) Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung und den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung. Staat und Gesellschaft schützen sie vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges und seelisches Wohl. Sie achten und sichern ihre Rechte, tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge und fördern sie nach ihren Anlagen und Fähigkeiten.

(3) Allen Jugendlichen ist die umfassende Möglichkeit zur Berufsausbildung und Berufsausübung zu sichern.

(4) Das Mitwirkungsrecht der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege in den Angelegenheiten der Familienförderung, der Kinder- und Jugendhilfe bleibt gewährleistet und ist zu fördern.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft,

Düsseldorf, den 29. Januar 2002

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Wolfgang  C l e m e n t

(L. S.)

Der Finanzminister

Peer  S t e i n b r ü c k

Der Innenminister

Dr. Fritz  B e h r e n s

Der Justizminister

Jochen  D i e c k m a n n

Die Ministerin für Frauen, Jugend,
Familie und Gesundheit

Birgit  F i s c h e r

GV. NRW. 2002 S. 52