Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 9 vom 24.4.2002 Seite 113 bis 120

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abfindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Abfindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten

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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die Abfindung der Gerichtsvollzieherinnen
und Gerichtsvollzieher sowie der Vollziehungsbeamtinnen
und Vollziehungsbeamten der Justiz bei Dienstreisen
und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten

Vom 8. April 2002

Aufgrund des § 19 des Landesreisekostengesetzes (LRKG) i.d.F. des Artikels I des Gesetzes zur Neufassung des Landesreisekostengesetzes, zur Änderung des Landesumzugskostengesetzes, zur Änderung des Ausschussmitgliederentschädigungsgesetzes und zur Überlassung von Stellplätzen bei Landesbehörden vom 16. Dezember 1998 (GV. NRW. S. 738) wird im Einvernehmen mit dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verordnet:

I.

Die Verordnung über die Abfindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie der Vollziehungsbeamtinnen und Vollziehungsbeamten der Justiz bei Dienstreisen und Dienstgängen in Vollstreckungsangelegenheiten vom 19. Juli 1999 (GV. NRW. S. 502) wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird die Klammer „(§ 37 des Gesetzes über die Kosten der Gerichtsvollzieher)“ ersetzt durch die Klammer „(Nr. 711 des Kostenverzeichnisses der Anlage zu § 9 des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher)“.

2. In § 2 Nr. 1 werden die Wörter „des § 37 Abs. 5“ ersetzt durch die Wörter „der Nr. 712 des Kostenverzeichnisses der Anlage zu § 9“.

II.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2001 in Kraft.

Düsseldorf, den 8. April 2002

Der Justizminister
des Landes Nordrhein-Westfalen

Jochen  D i e c k m a n n

GV. NRW. 2002 S. 114