Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2002 Nr. 15 vom 28.6.2002 Seite 231 bis 240

Bekanntmachung der zweiten Änderung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und des Schulrundfunkausschusses des Westdeutschen Rundfunks Köln
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Bekanntmachung der zweiten Änderung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und des Schulrundfunkausschusses des Westdeutschen Rundfunks Köln

2251

Bekanntmachung
der zweiten Änderung der Reisekostenordnung
für die Mitglieder des Rundfunkrats,
des Verwaltungsrats und des Schulrundfunkausschusses
des Westdeutschen Rundfunks Köln

Vom 3. Juni 2002

Der Rundfunkrat hat am 30. Oktober 2001 gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über den „Westdeutschen Rundfunk Köln“ - WDR-Gesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. April 1998 (GV. NRW. S. 265) folgende Änderung der Reisekostenordnung für die Mitglieder des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und des Schulrundfunkausschusses des Westdeutschen Rundfunks Köln vom 16. September 1987 (GV. NRW. S. 350), geändert durch Satzung vom 27. April 1993 (GV. NRW. S. 261) beschlossen:

I.

1) In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „(WDR)“ angefügt:

„sowie für Reisen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit dieser Gremien stehen und vorab von dem/der Vorsitzenden des Rundfunkrates bzw. des Verwaltungsrates genehmigt wurden.“

2) In § 5 Abs. 2 werden die Worte „DM 30,--“ durch die Worte „Euro 15,--“ ersetzt.

II.

Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 14. Mai 2002 die nach §§ 15 Abs. 16 Satz 2, 20 Abs. 6 Satz 4, 27 Abs. 5 Satz 4 WDR-Gesetz erforderliche Zustimmung erteilt.

Die Satzungsänderung wird gemäß § 25 Abs. 4 WDR-Gesetz bekannt gemacht.

Köln, den 3. Juni 2002

Fritz  P l e i t g e n

Intendant

GV. NRW. 2002 S. 238