Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 13 vom 23.4.2004 Seite 199 bis 210

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO LStr)
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO LStr)

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Verordnung zur Änderung der Verordnung
über die Erhebung von Gebühren
für Sondernutzungen an Landesstraßen
(Sondernutzungsgebührenverordnung Landesstraßen – SondGebVO LStr)

 

 

Vom 24. März 2004

 

Aufgrund des § 19a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216 und 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766), wird verordnet:

Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung Landestraßen - SondGebVO LStr)vom 22. November 2000 (GV. NRW. S. 765) wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) § 5 erhält folgende Fassung:

Entstehung, Fälligkeit und Festsetzungsfrist“.

 

b) § 11 erhält folgende Fassung:

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten“.

 

2. § 5 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift erhält folgende Fassung:

Entstehung, Fälligkeit und Festsetzungsfrist“.

 

b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

(3) Die Frist zur Festsetzung der Gebühren beträgt 4 Jahre.“

 

3. § 11 wird wie folgt gefasst:

In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2009 außer Kraft.“

 

4. Diese Änderungsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 

Düsseldorf, den 24. März 2004

 

 

Der Minister
für Verkehr, Energie und Landesplanung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Dr. Axel  H o r s t m a n n

 

GV. NRW. 2004 S. 209