Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 42 vom 2.12.2004 Seite 683 bis 694
Berichtigung der Zweiten Änderung der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände |
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Berichtigung der Zweiten Änderung der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände
2022
Berichtigung
der Zweiten Änderung der Satzung
der Rheinischen Zusatzversorgungskasse
für Gemeinden und Gemeindeverbände
Vom 2. November
2004
Die Zweite Änderung der Satzung der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände vom 5. Oktober 2004 (GV. NRW. S. 568) wird wie folgt berichtigt:
Nach Artikel II dieser Änderungssatzung wird bei der Angabe „Vorsitzender des Kassenausschusses“ der angegebene Name „Maubach“ durch den Namen „Könings“ ersetzt
GV. NRW. 2004 S.
693