Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2004 Nr. 8 vom 23.3.2004 Seite 119 bis 132

Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 und des kommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder im Haushaltsjahr 2005 vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 42)
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Berichtigung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004 und 2005 und des kommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder im Haushaltsjahr 2005 vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 42)

Berichtigung
des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen
des Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
in den Haushaltsjahren 2004 und 2005
und zur Regelung des interkommunalen
Ausgleichs der finanziellen Beteiligung
der Gemeinden am Solidarbeitrag
zur Deutschen Einheit in den
Haushaltsjahren 2004 und 2005 und des
kommunalen Entlastungsausgleichs
zugunsten der Kommunen der neuen Länder
im Haushaltsjahr 2005 vom 3. Februar 2004 (GV. NRW. S. 42)

 

In Artikel II § 8 Abs. 1 wird die nach den Wörtern „In jedem Haushaltsjahr werden auf die nach §“ fehlende Paragraphenbezeichnung „7“ eingefügt.

 

GV. NRW. 2004 S. 132