Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 16 vom 22.4.2005 Seite 251 bis 272

Berichtigung des Gesetz über die die Feststellung eines Nachtrags zu den Haushaltsplänen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Haushaltsjahre 2004/2005 (Nachtragshaushaltsgesetz 2005) und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW) und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004/2005 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2004/2005) und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004/2005 und des kommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder im Haushaltsjahr 2005 (Solidarbeitraggesetz – SBG 2004/2005) und zur Änderung anderer Gesetze
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage1
 

Berichtigung des Gesetz über die die Feststellung eines Nachtrags zu den Haushaltsplänen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Haushaltsjahre 2004/2005 (Nachtragshaushaltsgesetz 2005) und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW) und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004/2005 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2004/2005) und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004/2005 und des kommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder im Haushaltsjahr 2005 (Solidarbeitraggesetz – SBG 2004/2005) und zur Änderung anderer Gesetze

2005
20320
2035
780
790
93

Berichtigung
des Gesetz über die

die Feststellung eines Nachtrags zu
den Haushaltsplänen des Landes
Nordrhein-Westfalen
für die Haushaltsjahre 2004/2005
(Nachtragshaushaltsgesetz 2005)
und
zur Änderung
des Besoldungsgesetzes

für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW)

und
zur Änderung des Gesetzes
zur Regelung der Zuweisungen
des Landes Nordrhein-Westfalen
an die Gemeinden und Gemeindeverbände
in den Haushaltsjahren 2004/2005
(Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2004/2005)
und
zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs
der finanziellen Beteiligung der Gemeinden
am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit
in den Haushaltsjahren 2004/2005
und des kommunalen Entlastungsausgleichs
zugunsten der Kommunen der neuen Länder
im Haushaltsjahr 2005
(Solidarbeitraggesetz – SBG 2004/2005)
und
zur Änderung anderer Gesetze

Vom 15. April 2005

Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zu den Haushaltsplänen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Haushaltsjahre 2004/2005 (Nachtragshaushaltsgesetz 2005) und zur Änderung des Besoldungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW) und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände in den Haushaltsjahren 2004/2005 (Gemeindefinanzierungsgesetz – GFG 2004/2005) und zur Regelung des interkommunalen Ausgleichs der finanziellen Beteiligung der Gemeinden am Solidarbeitrag zur Deutschen Einheit in den Haushaltsjahren 2004/2005 und des kommunalen Entlastungsausgleichs zugunsten der Kommunen der neuen Länder im Haushaltsjahr 2005 (Solidarbeitraggesetz – SBG 2004/2005) und zur Änderung anderer Gesetze vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 69) wird wie folgt berichtigt:

Der nach Artikel I Nr. 8 dem Haushaltsgesetz 2004/2005 beigefügte Gesamtplan wird für das Jahr 2005 hinsichtlich der Finanzierungsübersicht und des Kreditfinanzierungsplans durch die nachfolgende Finanzierungsübersicht und den nachfolgenden Kreditfinanzierungsplan ersetzt.

Anlage

GV. NRW. 2005 S. 267