Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 27 vom 17.6.2005 Seite 611 bis 632
Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen |
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Vierte Änderung des Verwaltungsabkommens über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen
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Vierte Änderung des
Verwaltungsabkommens
über die Erledigung der Aufgaben nach dem Gesetz
über den Abbau der Fehlsubventionierung im
Wohnungswesen zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Nordrhein-Westfalen
Vom 8. Juni 2005
Das
zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium
der Finanzen, und dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den
Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Städtebau und
Wohnen, Kultur und Sport, abgeschlossene Verwaltungsabkommen vom 15. Januar/23.
Februar 1990 (GV. NRW. S. 242 [BAnz. S. 2569 ]), zuletzt geändert durch
Verwaltungsabkommen vom 12./21. Dezember 2004 (GV. NRW. 2005 S. 7), wird wie
folgt geändert:
1.
In Nummer 1, 2. Absatz, 2. Spiegelstrich werden die Wörter „gilt eine
gesonderte Beleihungsvereinbarung mit der Deutschen Post Wohnen GmbH“
gestrichen und durch die Wörter „gilt eine gesonderte Beleihungsvereinbarung
mit der von der Deutsche Post AG bestimmten Stelle“ ersetzt.
2. Die Änderung des
Verwaltungsabkommens tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und
Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Berlin,
den 30. Mai 2005
Bundesministerium der Finanzen
i.V. Gerd E h l
e r s
Für das Land
Nordrhein-Westfalen
Namens des Ministerpräsidenten
Der Minister
für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport
Dr.
Michael V e s p
e r
GV.
NRW. 2005 S. 628