Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 28 vom 30.6.2005 Seite 633 bis 648
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz |
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz
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Verordnung
zur Änderung der Verordnung
über die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
zur Überwachung des Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen
und auf autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss
an das Bundesautobahnnetz
Vom 9. Juni 2005
Auf Grund des § 12
Abs. 3 des Polizeiorganisationsgesetzes (POG NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 5. Juli 2002 (GV. NRW. S. 308, ber. S. 629) wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über
die örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen zur Überwachung des
Straßenverkehrs auf Bundesautobahnen und auf autobahnähnlichen Straßen mit
Anschluss an das Bundesautobahnnetz vom 19. März 2003 (GV. NRW. S. 174) wird
wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 Nr. 3
erhält folgende Fassung:
„3. |
B 62 |
auf dem Gebiet der
Stadt Siegen |
Artikel II
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 9. Juni 2005
Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen
Dr. Fritz B e h r e n s