Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 33 vom 9.9.2005 Seite 731 bis 742
Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden |
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Bekanntmachung über Änderungen der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden
2005
Bekanntmachung
über Änderungen der Geschäftsbereiche
der obersten Landesbehörden
Vom 17. August 2005
Gemäß
§ 4 Abs. 2 und 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 62), gebe ich
bekannt:
1
Für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden sind aus Anlass der
Neubildung der Landesregierung gemäß Artikel 52 Abs. 3 der Landesverfassung mit
Wirkung vom 7. Juli 2005 folgende organisatorische Veränderungen bestimmt
worden:
1.1
Die Geschäftsbereiche der folgenden obersten Landesbehörden sind neu abgegrenzt
worden:
1.1.1
In den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport die Aufgabengebiete
-
Allgemeine Kulturpflege, insbesondere bildende Kunst, Theaterwesen,
Bibliothekswesen, Literaturpflege, öffentliche Musikpflege, Archivwesen,
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie das Aufgabengebiet
-
Kulturpflege nach § 96 BVFG.
1.1.2
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wissenschaft und
Forschung sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die
Aufgabengebiete
-
Innovations- und Technologiepolitik und -förderung, insbesondere für die
Bereiche: Übergreifende Fragen der Innovations- und Technologiepolitik,
Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer, ZENIT, Life Science, secure-it und Umwelttechnologie, Mikro-/Nano-
und Optotechnologien, Entwicklung neuer
Produktionstechnologien und neue Technologien in der Luft- und Raumfahrt.
1.1.3
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Verkehr, Energie und
Landesplanung sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die
Aufgabengebiete
-
Allgemeine Wirtschaftsfragen, insbesondere Grundsatz- und Strukturfragen,
Wirtschaftsförderung, Mittelstand, Preise und Kartelle, Wettbewerbsordnung,
wirtschaftsbezogene Unternehmensbeteiligungen und Finanzdienstleistungen,
Vergabewesen, EU-Finanzkontrolle, EU-Wirtschaftsfragen, volkswirtschaftliche
Analysen und wirtschaftspolitische Fragen des Steuer- und Abgabenrechts
-
Industrie
-
Allgemeine Branchenpolitik
-
Handel und Dienstleistungen
-
Handwerk
-
Außenwirtschaft
-
Eichwesen und Materialprüfung
-
Gründungsinitiative für Kulturschaffende „Start Art“, Nordrhein-Westfalen-Forum
Kultur und Wirtschaft
-
Sonstige Einzelfragen der Wirtschaft, soweit sie nicht anderen Ministerien
zugewiesen sind
-
Allgemeine Belange der Freizeitpolitik (soweit die Zuständigkeit nicht anderen
Ministerien zugewiesen ist),
-
Rationelle Energieverwendung und Nutzung unerschöpflicher Energiequellen (REN),
aus
dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Aufgabengebiete
-
Chemiepolitik und Chemikalienrecht.
1.1.4
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die
Aufgabengebiete
-
Arbeitsmarkt einschließlich der Zuständigkeit für geringfügige
Beschäftigungsverhältnisse und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger
-
Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt, sonstiger technischer
Gefahrenschutz und sichere Gestaltung der Technik, Strahlenschutz,
Sprengstoffwesen, Heimarbeit (außer beim Bergbau und bei kerntechnischen
Anlagen)
-
Tarif- und Schlichtungswesen
-
Arbeitsrecht
-
Berufliche Aus- und Weiterbildung, Landesinstitut für Qualifizierung.
1.1.5
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit
sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Gesundheit, Soziales,
Frauen und Familie die Aufgabengebiete
-
Gleichstellung von Frau und Mann
-
Familien- und Lebensformenpolitik
-
Gleichgeschlechtliche Lebensweisen
-
Familienbildung
-
Soziale Familiendienste, einschließlich Erziehungsberatung
-
Seniorenpolitik
-
Medienkompetenz und Verbesserung der Lebensqualität älterer Menschen
-
Integration (soweit die Zuständigkeit nicht anderen Ministerien zugewiesen ist)
von Ausländern, Spätaussiedlern und Jüdischen Migranten
aus der ehemaligen Sowjetunion einschließlich der Eingliederung von
Vertriebenen und Flüchtlingen, Integrationsbeauftragter,
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder
die Aufgabengebiete
-
Kinder- und Jugendpolitik
-
Kinderbeauftragte
-
Landesjugendplan einschließlich medienbezogener Maßnahmen
-
Kinder- und Jugendhilfe, Jugendhilfe als Partner bei Ganztagsangeboten
-
Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit
-
Kinder- und Jugendschutz
-
Freiwilligendienste (ohne Ehrenamt in der Schule)
-
Kinder- und Jugendkriminalitätsprävention (ohne schulische Gewaltprävention)
-
Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungsangebote für unter Dreijährige und
Tagespflege (ohne schulische Aspekte des Übergangs vom Kindergarten zur
Grundschule),
aus
dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Aufgabengebiet
- Eine-Welt-Politik, zivile Konfliktbearbeitung,
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit das
Aufgabengebiet
-
Landeszentrale für politische Bildung.
1.1.6
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport sind übergegangen
aus
dem ehemaligen Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung die Aufgabengebiete
-
Verkehr, insbesondere Verkehrspolitik, Verkehrsplanung, öffentlicher
Nahverkehr, Straßenverkehr, Eisenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt,
Rohrleitungsverkehr, Straßenwesen, Kommunaler Stadtverkehr.
1.1.7
In den Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Schule, Jugend und
Kinder sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit die
Aufgabengebiete
-
Allgemeine Weiterbildung, Weiterbildungsgesetz,
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU),
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport das Aufgabengebiet
-
Schulsport.
1.1.8
In den Geschäftsbereich des Innenministeriums sind übergegangen
aus
dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten das Aufgabengebiet
-
Projekt Verwaltungsmodernisierung, Aufgaben des Beauftragten für die Reform des
öffentlichen Dienstes,
aus
dem Geschäftsbereich des ehemaligen Ministeriums für Städtebau und Wohnen,
Kultur und Sport das Aufgabengebiet
-
Sport (soweit nicht Ministerium für Schule und Weiterbildung), Sportstätten.
1.2
Die Bezeichnungen der folgenden obersten Landesbehörden sind neu gefasst worden:
1.2.1
Das bisherige Ministerium für Wissenschaft und Forschung erhält die Bezeichnung
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie.
1.2.2
Das bisherige Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung erhält die
Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie.
1.2.3
Das bisherige Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie erhält
die Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
1.2.4
Das bisherige Ministerium für Wirtschaft und Arbeit erhält die Bezeichnung
Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration.
1.2.5
Das bisherige Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport erhält die
Bezeichnung Ministerium für Bauen und Verkehr.
1.2.6
Das bisherige Ministerium für Schule, Jugend und Kinder erhält die Bezeichnung
Ministerium für Schule und Weiterbildung.
2
Gemäß § 4 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes sind die in den Gesetzen und
Rechtsverordnungen der bisher zuständigen obersten Landesbehörden zugewiesenen
Zuständigkeiten zu Nummer 1 mit Wirkung vom 7. Juli 2005 auf die nach der
Neuabgrenzung zuständige oberste Landesbehörde übergegangen.
Düsseldorf,
den 17. August 2005
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen