Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 33 vom 9.9.2005 Seite 731 bis 742

Fünfter Nachtrag zur Satzung der Landesversicherungsanstalt Westfalen
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Fünfter Nachtrag zur Satzung der Landesversicherungsanstalt Westfalen

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Fünfter Nachtrag
zur Satzung der
Landesversicherungsanstalt Westfalen

Vom 3. Juni 2005

Die Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Westfalen hat in ihrer Sitzung am 3. Juni 2005 mit 5. Nachtrag zur Satzung vom 15. Dezember 1978 (GV. NRW. 1979 S. 524) folgende Satzungsänderung einstimmig beschlossen:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

b) In Absatz 3 werden die Wörter „Die Landesversicherungsanstalt Westfalen ist Träger der gesetzlichen Rentenversicherung der Arbeiter“ durch die Wörter „Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Träger der allgemeinen Rentenversicherung“ ersetzt.

c) In Absatz 4 werden die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

b) In Absatz 7 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

3. § 4 wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 werden die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

4. § 7 wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

5. § 8 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Landesversicherungsanstalt“ wird durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

6. § 9 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

b) In Absatz 6 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

7. § 10 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 werden die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

8. § 12 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 werden jeweils die Wörter „Landesversicherungsanstalt“ wie folgt ersetzt:

a) am Satzanfang durch „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“

b) am Satzende durch „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“.

9. § 13 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Landesversicherungsanstalt“ wird durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

10. § 14 wird wie folgt geändert:

Das Wort „Landesversicherungsanstalt“ wird durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

11. § 16 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

12. § 18 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

b) In Absatz 2 Nr. 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

13. § 19 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

14. § 20 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

15. § 22 a wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 werden die Wörter „LVA Westfalen“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

16. § 23 wird wie folgt geändert:

Die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ werden durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

17. § 24 wird wie folgt geändert:

In Absatz 1 wird das Wort „Arbeiterrentenversicherung“ durch die Wörter „allgemeinen Rentenversicherung“ und das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

18. § 29 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 werden die Wörter „Landesversicherungsanstalt Westfalen“ durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ und das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

b) In Absatz 2 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Westfalen“ ersetzt.

19. § 30 wird nach dem letzten Satz um folgenden Zusatz ergänzt:

Die Änderung des Trägernamens und die Anpassung der sachlichen Zuständigkeit an die neue Bezeichnung der Allgemeinen Rentenversicherung in § 1 Abs. 1, 3 und 4, § 2 Abs. 1 und 7, § 4 Abs. 2, § 7 Abs. 2, § 8, § 9 Abs. 1 und 6, § 10 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 13, § 14, § 16 Abs. 1, § 18 Abs. 1 und 2 Nr. 1, § 19 Abs. 1, § 20 Abs. 1, § 22 a Abs. 2, § 23, § 24 Abs. 1, § 29 Abs. 1 und 2, treten am 1. Oktober 2005 in Kraft.

S c h i e w e r l i n g

Vorsitzender
der Vertreterversammlung

Dr.  T h i e l e r

Stellv. Vorsitzender
der Vertreterversammlung

Genehmigung

Aufgrund der Vorschrift des § 34 Abs. 1 SGB IV i. V. m. § 90 Abs. 2 SGB IV wird hiermit vorstehender, von der Vertreterversammlung der Landesversicherungsanstalt Westfalen am 3. Juni 2005 beschlossene Satzungsnachtrag der Landesversicherungsanstalt Westfalen genehmigt.

Essen, 11. August 2005

I – 3541.8.102

Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

K l e i n

GV. NRW. 2005 S. 740