Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 9 vom 16.3.2005 Seite 141 bis 152
5. Nachtrag zur Satzung der LVA Rheinprovinz |
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5. Nachtrag zur Satzung der LVA Rheinprovinz
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5. Nachtrag
zur Satzung der LVA Rheinprovinz
Änderung der Satzung
2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
5.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die
Wörter „Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
6.
In § 7 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter
„Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
7. §
8 wird wie folgt geändert:
b)
In Absatz 5 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter
„Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
8. In § 9 Satz 1 werden die beiden Wörter „Landesversicherungsanstalt“ jeweils durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die beiden Wörter „Landesversicherungsanstalt“
jeweils durch die Wörter „Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter
„Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
10.
In § 13 Abs. 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter
„Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
11.
In § 14 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die
Wörter „Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
12.
In § 15 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die
Wörter „Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
13. § 17 wird wie folgt geändert:
b)
In Absatz 2 Buchstabe a wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die
Wörter „Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
14.
In § 18 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die
Wörter „Deutsche Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
15.
In § 19 Abs. 1 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ durch die Wörter
„Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt.
17.
In § 24 Abs. 2 wird das Wort „Landesversicherungsanstalt“ in jedem Teilsatz
jeweils durch die Wörter „Deutschen Rentenversicherung Rheinland“ ersetzt. Das
Wort „Arbeiterrentenversicherung“ wird durch die Wörter „allgemeinen
gesetzlichen Rentenversicherung“ ersetzt.
18.
§ 30 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird neu gefasst:
In-Kraft-Treten
Dieser
Nachtrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
Düsseldorf, den 8. Dezember
2004
der Vertreterversammlung
Dr. W o h l l
e b e n
Genehmigung
Essen,
den 2. Februar 2005
I –
354.101
Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
K l e i n
GV. NRW. 2005 S. 146