Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 8 vom 13.3.2007 Seite 115 bis 128

Satzung zur Änderung der Satzung für das Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einschließlich Benutzungsordnung
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Satzung zur Änderung der Satzung für das Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einschließlich Benutzungsordnung

2022

Satzung
zur Änderung der Satzung
für das Archiv des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
einschließlich Benutzungsordnung

Vom 22. Februar 2007

Auf Grund des Artikel 4 Abs. 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28. Juni 1950 (GV. NRW. S. 127), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2004 (GV. NRW. S. 360), der §§ 6 Abs. 1 und 7 Abs. 1 Buchstabe d) der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 657), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), des Gesetzes über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivgutes im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Mai 1989 (GV. NRW. S. 302), geändert durch Artikel 69 des Dritten Befristungsgesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 306), sowie des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten vom in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (GV. NRW. S. 452), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. April 2003 (GV. NRW. S. 252), hat die 12. Landschaftsversammlung in ihrer Sitzung am 22. Februar 2007 folgende Satzungsänderung beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung für das Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einschließlich Benutzungsordnung in der Fassung der Bekantmachung vom 7. November 1991 (GV. NRW. S. 436) wird wie folgt geändert:

1. Im Abschnitt I Nr. 1 Satz 2 der Satzung wird die Bezeichnung „des Westfälischen Archivamtes“ durch die Bezeichnung „des LWL-Archivamtes für Westfalen“ ersetzt.

2. In § 1 Satz 2 der Benutzungsordnung wird die Bezeichnung „WAA“ durch die Bezeichnung „LWL-Archivamtes für Westfalen“ ersetzt.

3. In § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Benutzungsordnung wird die Bezeichnung „Westfälischen Archivamt“ durch die Bezeichnung „LWL-Archivamt für Westfalen“ ersetzt.

4. In § 11 Abs. 2 der Benutzungsordnung wird die Bezeichnung „Westfälischen Archivamtes“ durch die Bezeichnung „LWL-Archivamtes für Westfalen“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Münster, den 22. Februar 2007

Maria  S e i f e r t

Vorsitzende
der 12. Landschaftsversammlung

Dr. Wolfgang  K i r s c h

Schriftführer
der 12. Landschaftsversammlung

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Satzung für das Archiv des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe einschließlich Benutzungsordnung wird gemäß § 6 Abs. 2 der Landschaftsverbandsordnung in der z. Zt. geltenden Fassung bekannt gemacht.

Nach § 6 Abs. 3 Landschaftsverbandsordnung kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Landschaftsverbandsordnung gegen Satzungen nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) der Direktor des Landschaftsverbandes hat den Beschluss der Landschaftsversammlung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Landschaftsverband vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Münster, den 22. Februar 2007

Dr. Wolfgang  K i r s c h

Direktor
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe

GV. NRW. 2007 S. 116