Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 17 vom 5.6.2014 Seite 299 bis 316
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Landschaftsverband Rheinland über die Übertragung der Aufgabe zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern nach § 21 Absatz 2 SchulG NRW (Schule für Kranke), die wegen einer stationären Behandlung in den städtischen Kliniken Mönchengladbach GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 21.5.2014 |
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Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Landschaftsverband Rheinland über die Übertragung der Aufgabe zur Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern nach § 21 Absatz 2 SchulG NRW (Schule für Kranke), die wegen einer stationären Behandlung in den städtischen Kliniken Mönchengladbach GmbH, Klinik für Kinder und Jugendliche, nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 21.5.2014
III.
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Landschaftsverband Rheinland
über die Übertragung der Aufgabe zur Unterrichtung von Schülerinnen und
Schülern nach § 21 Absatz 2 SchulG NRW (Schule für Kranke), die wegen einer
stationären Behandlung in den städtischen Kliniken Mönchengladbach GmbH, Klinik
für Kinder und Jugendliche, nicht am Unterricht ihrer Schule teilnehmen können
Bek. d. Landschaftsverbandes Rheinland v. 21.5.2014
Aufgrund des § 24 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 1.Oktober 1979 (GV. NRW.S. 621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.Oktober 2012 (GV. NRW.S. 474), wird darauf hingewiesen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Genehmigungsvermerk der Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 24 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 10.4.2014, Nr.15/138 veröffentlicht wurde.
Köln, den 21. Mai 2014
Die Direktorin
des Landschaftsverbandes Rheinland
Ulrike L u b e k
- MBl. NRW. 2014 S. 314