Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 13 vom 29.4.2010 Seite 259 bis 292
Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.05 v. 15.4.2010 |
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Richtlinie über die Einführungsphase für den Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.05 v. 15.4.2010
203014
Richtlinie
über die Einführungsphase für den Direkteinstieg
in den höheren Polizeivollzugsdienst
RdErl. d. Innenministeriums - 45 - 27.12.05
v. 15.4.2010
1
Ziel
Gegenstand der Einführungsphase ist die in § 18 Abs. 4 der Verordnung über die Laufbahn der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen (LVOPol) vorgesehene Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten, die gem. § 18 Abs. 1 LVOPol in den Laufbahnabschnitt III eingestellt werden. Sie vermittelt Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit und bereitet auf die Übernahme von Führungsfunktionen vor.
2
Gliederung und Inhalte
Die Einführungsphase dauert 24 Monate bei einer Beschäftigung mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bei einer Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit dauert die Einführungsphase 36 Monate.
Die Einführungsphase gliedert sich in die Stationen:
- theoretische Einweisung
- erste Praxisphase in einem Polizeipräsidium (PP) in den Kernbereichen polizeilicher Aufgabenwahrnehmung
- Führungskräftetraining
- Führungshospitation
- zweite Praxisphase im Innenministerium NRW bzw. einer Landesoberbehörde
- Studienkurs an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol)
- Theoriemodul Nordrhein-Westfalen (NRW)
2.1
theoretische Einweisung
Beginnend mit der Einstellung Anfang Oktober eines Jahres erfolgt eine Einweisung durch
- ein zweiwöchiges Modul zur Erlangung erster Grundfertigkeiten für den Einsatz in den Kernbereichen
- ein zweiwöchiges Modul „Gefahrenabwehr/Einsatz“
- ein einwöchiges Modul „Führung und Management“
- ein zweiwöchiges Modul „Verkehrssicherheitsarbeit“
- ein zweiwöchiges Modul „Kriminalitätskontrolle“.
Die Module bereiten gezielt auf die in der nachfolgenden Praxisphase zu absolvierenden Kernbereichsstationen vor und werden beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) durchgeführt. Die Reihenfolge der Module ist nicht festgelegt.
2.2
Praxisphase in einem Polizeipräsidium
Die erste Praxisphase in einem Polizeipräsidium (PP) ab Mitte Dezember vermittelt Kenntnisse aus den Kernbereichen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle sowie Verkehrssicherheitsarbeit und wird grundsätzlich in den Basisorganisationseinheiten durchgeführt. In dieser Phase erfolgt die Zuordnung an eine erfahrene Führungskraft des höheren Polizeivollzugsdienstes (h.D.) Diese führt etwa zur Hälfte der Zeit ein Personalgespräch mit der Direkteinsteigerin bzw. dem Direkteinsteiger, in dem der bisherige Verlauf der Praxisphase in der Behörde und Hinweise zur weiteren Kompetenzentwicklung erörtert werden.
Die konkreten Inhalte der Praxisphase werden durch das LAFP NRW mit den PP abgestimmt.
Während der Praxisphase gewährleistet das LAFP NRW die Durchführung eines Fahr- und Sicherheitstrainings.
Die erste Praxisphase endet mit Ablauf des Monats Juni des Folgejahres. Es schließen sich Führungshospitation und zweite Praxisphase an.
2.3
Führungskräftetraining
Vor Beginn der Führungshospitation werden die Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger in einem dreiwöchigen Führungskräftetraining auf die Führungshospitation vorbereitet.
2.4
Führungshospitation und zweite Praxisphase
Die Führungshospitation und die zweite Praxisphase im Innenministerium bzw. einer Landesoberbehörde enden mit der Versetzung in die Erstfunktion.
2.4.1
Führungshospitation
Die ca. fünfmonatige Führungshospitation erfolgt bei einer erfahrenen Führungskraft des h.D. in einem Polizeipräsidium. Die Direkteinsteigerin bzw. der Direkteinsteiger begleitet, beobachtet und unterstützt diese Führungskraft. Dadurch werden die Anforderungen des beruflichen Alltags vermittelt. Ziffer 2.2 Satz 3 gilt entsprechend.
2.4.2
Praxisphase Innenministerium bzw Landesoberbehörde
Die zweite Praxisphase beträgt drei Monate und wird individuell im Gesamtzeitraum der Führungshospitation geplant. In dieser Phase erfolgt ebenfalls die Zuordnung zu einer erfahrenen Führungskraft des h.D. Ziffer 2.2 Satz 3 gilt entsprechend.
Wird diese Praxisphase in einer Landesoberbehörde durchgeführt, so erfolgt die Verwendung in einer Aufsicht führenden oder Aufsicht unterstützenden Organisationseinheit.
2.5
Studienkurs DHPol und Theoriemodul NRW
Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger nehmen an einem ca. sechsmonatigen Studienkurs der DHPol teil. Es schließt sich ein landesspezifische Inhalte vermittelndes, maximal vierwöchiges Theoriemodul im LAFP NRW an. Führungshospitation und zweite Praxisphase können durch den Studienkurs und das landesspezifische Theoriemodul zeitlich unterbrochen werden.
3
Beurteilungen
Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger sind nach Maßgabe der Beurteilungsrichtlinien für die Polizei in der Probezeit zu beurteilen.
4
Ergänzende Bestimmungen
4.1
Zuständigkeit
Die Einstellung der Direkteinsteigerinnen und Direkteinsteiger erfolgt durch das LAFP NRW. Sie werden während der Förderphase durch die Studienleitung betreut. Die Bediensteten des LAFP NRW nehmen ihre Aufgaben im Rahmen der Einführungsphase im Hauptamt wahr.
4.2
Erholungsurlaub
Der Erholungsurlaub wird durch die Studienleitung nach Absprache mit jeder Direkteinsteigerin bzw. jedem Direkteinsteiger festgelegt.
5
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2010 S. 260