Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 7 vom 7.3.2014 Seite 107 bis 114
Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.07.03/01-94/14 - v. 7.2.2014 |
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Regelung über die einheitliche Dienstkleidung der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW und der Aufsichtsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.07.03/01-94/14 - v. 7.2.2014
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Regelung
über die einheitliche Dienstkleidung
der Feuerwehren, des Instituts der Feuerwehr NRW
und der Aufsichtsbehörden
des Landes Nordrhein-Westfalen
RdErl. des
Ministeriums für Inneres und Kommunales - 74-52.07.03/01-94/14 -
v. 7.2.2014
Der RdErl. des Innenministeriums vom 7.4.2009 (MBl. NRW. S. 166) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1 wird die das Wort „Brandschutzdienstellen“ durch „Brandschutzdienststellen“ ersetzt.
2. In Nummer 6 wird die Angabe „2014“ durch die Angabe „2019“ ersetzt.
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2014 S. 108