Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 7 vom 7.3.2014 Seite 107 bis 114
Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6056.02.01.02 v. 7.2.2014 |
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Zulassung als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6056.02.01.02 v. 7.2.2014
2160
Zulassung
als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres
Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport - 313-3.6056.02.01.02
v. 7.2.2014
Die Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 28.11.2005 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:
Nummer I. wird wie folgt geändert:
1. Der Träger „Erziehungshilfe gGmbH“ wird gestrichen.
2. Bei dem Träger „Marienhaus GmbH“ wird hinter dem Wort „Marienhaus“ das Wort „Holding“ eingefügt.
3. Bei dem Träger „Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V.“ werden die Wörter „befristet bis zum 31. Juli 2013“ gestrichen.
Nummer II wird wie folgt geändert:
1. Der Träger „Evangelische Kirche im Rheinland“ wird gestrichen.
2. Der Träger „Freiwillige Soziale Dienste im Bistum Aachen e.V.“ wird gestrichen.
- MBl. NRW. 2014 S. 108