Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 11 vom 7.4.2014 Seite 169 bis 184
Änderung der Satzung der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“ |
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Änderung der Satzung der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“
71260
Änderung der Satzung der „Stiftung des Landes Nordrhein-Westfalen für Wohlfahrtspflege“
Bek. d.
Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter – 111.1.3208.2
v. 21.2.2014
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie vom 15.11.2004 (MBl. NRW. S. 1133) wird wie folgt geändert:
1. § 11 der Satzung wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„1
Die Stiftungsmittel werden als zweckgebundene Zuschüsse oder als Darlehen an im
Sinne des Steuerrechts gemeinnützige oder mildtätige Einrichtungen für Zwecke
der Wohlfahrtspflege gegeben.“
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„4
Näheres zur Mittelvergabe, insbesondere über die Schwerpunkte und das Verfahren
der Förderung, regeln die Richtlinien des Stiftungsrates über die Verwendung
der Mittel.“
Diese Änderung der Satzung ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen.
Düsseldorf, den 21.2.2014
Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
Barbara Steffens
- MBl. NRW. 2014 S. 181