Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2018 Nr. 6 vom 16.3.2018 Seite 111 bis 126
Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe |
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Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
III.
Satzung
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen
aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX
an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten,
Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen
in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018
Bekanntmachung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Vom 1. Februar 2018
Die Satzung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe über die Zuweisung von Mitteln des LWL-Integrationsamts Westfalen aus der Ausgleichsabgabe nach § 160 Sozialgesetzbuch IX an die örtlichen Träger bei den kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten und Kreisen in Westfalen-Lippe für das Haushaltsjahr 2018 ist im Internet unter http://www.lwl.org/LWL/Der_LWL/Organisation/Zahlen-Fakten-Dokumente/Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht worden.
Münster, den 1. Februar 2018
Der
Direktor
des Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe
Matthias L ö b
- MBl. NRW. 2018 S. 125