Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 30 vom 21.10.2021 Seite 795 bis 808
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
III.
Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Bekanntmachung
des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Vom 14. Oktober 2021
Beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist der nachstehend näher bezeichnete Beglaubigungsstempel mit dem Aufdruck „Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen/ Beglaubigt Regierungsbeschäftigte “ abhandengekommen.
Der Beglaubigungsstempel wird seit dem 16. November 2020 vermisst und hierdurch für ungültig erklärt.
Hinweise, die zum Auffinden des Beglaubigungsstempels führen sowie Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung, bitte ich unmittelbar dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, Referat Innerer Dienst, mitzuteilen.
Beschreibung des Beglaubigungsstempels:
Holzstempel, eckig, Breite: 67 mm, Höhe: 35 mm
Umschrift, kreisförmig, linksstehend: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Innenliegender Aufdruck: Büro
Kennziffer: Nr. 3
Nebenstehender Aufdruck, rechts: Beglaubigt Regierungsbeschäftigte
Düsseldorf, den 14. Oktober 2021
Ministerium für Kinder, Familie,
Flüchtlinge
und Integration
Der Staatssekretär
B o t h e
- MBl. NRW. 2021 S. 807