Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 4 vom 13.2.2023 Seite 53 bis 62
Änderung der Satzung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse |
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Änderung der Satzung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
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Änderung der
Satzung
der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse
Vom 23. Januar 2023
I
Die
Trägerversammlung der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse hat in ihrer Sitzung am
16. Dezember 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über die LBS
Westdeutsche Landesbausparkasse vom 4. Juli 2014 (GV. NRW. S. 379) in
Verbindung mit § 14 Ziffer 1 der Satzung der LBS Westdeutsche
Landesbausparkasse vom 12. Juli 2014 (MBl. NRW. S. 416), die zuletzt durch
Beschluss vom 29. Januar 2016 (MBl. NRW. S. 129) geändert worden ist, beschlossen,
dass § 16 Absatz 9 wie folgt gefasst wird:
„Soweit in den Absätzen 1-8 nichts Gegenteiliges bestimmt ist, finden die Vorschriften des Zweiten Buches des Umwandlungsgesetzes mit Ausnahme des § 24 des Umwandlungsgesetzes auf Verschmelzungen nach dem Gesetz über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse i.V.m. der Satzung der Bausparkasse keine Anwendung. Der Eintritt der Gesamtrechtsnachfolge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse und nach Absatz 1 bleiben unberührt.“
II
Die
Satzungsänderung ist gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 1
Satz 1 des Gesetzes über die LBS Westdeutsche Landesbausparkasse am 23. Januar
2023 vom Ministerium der Finanzen genehmigt worden.
III
Die
Satzungsänderung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Bekanntmachung im
Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Die vorstehende Satzungsänderung wird hiermit ausgefertigt.
- MBl. NRW. 2023 S. 54