Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 11 vom 9.4.2024 Seite 457 bis 474
Amtliche Marktüberwachung – Vermarktungsnormen für Eier Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Amtliche Marktüberwachung – Vermarktungsnormen für Eier Öffentliche Bekanntmachung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 10 des Landeszustellungsgesetzes
III.
Amtliche Marktüberwachung –
Vermarktungsnormen für Eier
Öffentliche Bekanntmachung
über eine öffentliche Zustellung gemäß
§ 10 des Landeszustellungsgesetzes
Bekanntmachung
des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Vom 20. März 2024
An
Herrn
Dennis Guntenhöner
letzte hier bekannte Anschrift:
Stockheimer Straße 25
33775 Versmold
kann ein Schriftstück des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, FB 82, vom 6. Februar 2024 - 8.82.05.03.01.2022.330 -
nicht zugestellt werden.
Er wird hiermit aufgefordert, das Schriftstück an folgender Adresse unverzüglich abzuholen:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 82 – Sachgebiet Ei
Raum 3.2.17
Wuhanstraße 6 - 11
47051 Duisburg
Hinweis:
Gemäß § 10 Absatz 2 Satz 7 LZG NRW gilt das Schriftstück als zugestellt, wenn seit dem Tag des Aushangs dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zustellung des Schriftstücks durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen.
Redaktioneller Hinweis:
Diese Veröffentlichung erfolgt zur Wahrung der Rechte der Betroffenen aus der Datenschutz-Grundverordnung vom 27. April 2016 (ABl. L 119 vom 4.3.2016, S. 1) ausschließlich elektronisch und wird nicht abgedruckt (§ 10 Absatz 2 Satz 1 LZG NRW).
- MBl. NRW. 2024