Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 35 vom 1.9.2003 Seite 897 bis 922
Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003 - 36.3 - 7118 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW (OBAK-LiegKat NRW) RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003 - 36.3 - 7118
II.
Innenministerium
Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW
(OBAK-LiegKat NRW)
RdErl. d. Innenministeriums v. 12.08.2003
- 36.3 - 7118
1
Der bisherige "Objektabbildungskatalog Liegenschaftskataster NRW" (OBAK-LiegKat NRW) war den Katasterbehörden in einer Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt
worden. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre und zur Anpassung an die
zwischenzeitliche Entwicklung wurde der OBAK-LiegKat NRW überarbeitet und in
einer Neufassung als Sonderdruck herausgegeben. Der Broschürenerlass regelt
ergänzend zu den allgemeinen Ausführungen des Liegenschaftskartenerlasses1 den logischen Aufbau und den Inhalt des
Grundrissnachweises der digitalen Liegenschaftskarte.
2
Struktur und Inhaltsbeschreibung der digitalen Liegenschaftskarte beruhen auf
den von der "Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder
der Bundesrepublik Deutschland (AdV)" beschlossenen Datenstrukturen
(Datenmodellen) und der hieraus abgeleiteten "Einheitlichen
Datenbankschnittstelle (EDBS)". Insbesondere die Festlegungen in den
Anlagen sowie in Anhang B1 bzw. B2 zum OBAK-LiegKat NRW (Beschreibung der
Datenelemente und deren Abbildung im digitalen Nachweis) gelten daher zugleich
als Schnittstellenbeschreibung nach Nummer 4.2 Liegenschaftskartenerlass.
3
Die derzeitigen digitalen Nachweise der Katasterbehörden sollen mittelfristig
durch Systeme ersetzt werden, die den Standards des von der "Arbeitsgemeinschaft
der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland
(AdV)" erarbeiteten "Amtlichen
Liegenschaftskataster-Informationssystems" erfüllen. Der neu erstellte
Anhang C zum OBAK-LiegKat NRW beschreibt, welche Veränderungen an bestehenden
Datenbeständen vorgenommen werden müssen, damit der amtliche Nachweis den
Migrationsvoraussetzungen nach dem Migrationskonzept des Landes entspricht.
4
Der OBAK-LiegKat NRW steht bis auf Weiteres unter der Homepage des
Landesvermessungsamtes kostenfrei zum Download zur Verfügung. Analoge Exemplare
werden vom Landesvermessungsamt auf Anforderung gegen Erstattung der
Herstellungskosten gefertigt.
Der OBAK-LiegKat NRW ist in seiner Geltungsdauer zunächst bis zum
12.8.2008 begrenzt.
1 Vorläufige Regelungen für die Führung der
digitalen Liegenschaftskarte (Liegenschaftskartenerlass) - RdErl. v. 24.04.1997
(n.v.) III
C 3 - 7118
- MBl. NRW. 2003 S. 922