Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 10 vom 25.2.2005 Seite 233 bis 266
Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Teil 2 – Schwerbehindertenrecht Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit - 223-3277.22-3277.23 - v. 31.1.2005 |
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Durchführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Teil 2 – Schwerbehindertenrecht Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit - 223-3277.22-3277.23 - v. 31.1.2005
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Durchführung des Neunten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX)
– Teil 2 – Schwerbehindertenrecht
Richtlinien zur Durchführung der §§ 22 und 27 der
Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und
Arbeit
- 223-3277.22-3277.23 -
v. 31.1.2005
Der
RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 19.12.2002 wird wie folgt
geändert:
1
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
Durchführung
des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) - Teil 2 - Schwerbehindertenrecht
- Richtlinien zur Durchführung des § 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
(SchwbAV)
2
Die Vorbemerkung erhält folgende Fassung:
Eine
Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder und der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen hat Richtlinien zur Durchführung des
§ 27 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung erarbeitet, die eine
bundeseinheitliche Verwaltungspraxis gewährleisten sollen. Dieser RdErl. tritt
am 1.3.2005 in Kraft und am 31.12.2009 außer Kraft. Ich gebe diese Richtlinien
bekannt, mit der Bitte, hiernach zu verfahren.
3
Die bisherige Anlage 1 wird infolge der Novellierung des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch ersatzlos gestrichen.
4
Die bisherige Anlage 2 ist in ihrer bisherigen Fassung einziger Bestandteil
dieses Erlasses. Die Worte "Anlage 2" werden daher gestrichen.
5
Ziffer 8 der Richtlinien wird gestrichen.
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MBl. NRW. 2005 S. 247