Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 11 vom 2.3.2005 Seite 267 bis 288
Fahrkostenerstattung Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG |
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Normkopf Norm Normfuß |
Fahrkostenerstattung Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG
203205
Verfahrenshinweise unter Berücksichtigung
des Tarifsystems der Deutschen Bahn AG
22.1211.2.20054
-– B 2905 – 5.1.4.4 – IV A 3 -
Mein RdErl. v. 22.12.2004 (MBl. NRW. 2005 S. 51) wird
wie folgt geändert:
.
In der Einleitung wird folgender Satz 3 angefügt:
r derzeitigen Stand wieder; die Dienststellen sind gehalten sich über mögliche Änderungen der Beförderungsbedingungen in eigener
Zuständigkeit zu informieren.
. Die
Deutsche Bahn AG (DB AG) hat ihre Tarifstruktur zuletzt am 12.12.2004 geändert.
Die folgenden Ausführungen enthalten eine Zusammenfassung der wesentlichen
Merkmale der Tarife und Hinweise zur einheitlichen Anwendung der
reisekostenrechtlichen BestimmungenNummer 2.4.1 Satz 1 erhält folgende
Fassung:
Bei bis zu 5 gemeinsam
reisenden Personen zahlt die zweite bis fünfte Person einen um 50 % ermäßigten Preis
(Mitfahrer-Rabatt), wenn es sich bei der ersten Person um einen zum Sparpreis
fahrenden Erwachsenen handelt;
bis zum Dezember 2005 wird der Mitfahrerrabatt auch eingeräumt, wenn die erste Person
Inhaber einer BahnCard 25/BahnCard 50
bzw. BahnCard 25 First/BahnCard 50 First) ist.
Allgemeines
Firmenkundenprogramm
der Bahn (sog. bahn.corporate)
Überblick
zur Tarifstruktur
Normalpreise
-
Produktklasse IC/EC
-
Produktklasse C (Nahverkehr: InterRegio, Regionalexpress- und Regionalzüge)
Sparpreise
Allgemeines
Sie berechtigen nur zu Fahrten in den Zügen und der
Wagenklasse sowie an den Tagen und Zeiten, die in der Fahrkarte bezeichnet sind
(Zugbindung). Sie können nur bis spätestens drei Tage vor Fahrtantritt
(Vorkaufsfrist) und nicht im Zug erworben werden. Bei den Sparpreisen gibt es
keine Kombinationsmöglichkeit mit dem Firmenrabatt. Die Kontingente für die
Sparpreise unterscheiden sich nach der Auslastung der Züge.
Sparpreis
25
Sparpreis
50
BahnCard
Allgemeines
BahnCard
25/BahnCard 25 First
-
BahnCard 25 First 100 Euro.
BahnCard
50/BahnCard 50 First
-
BahnCard 50 First 400 Euro.
-
Jugendliche bis 17 Jahre
-
Schüler, Studenten und Auszubildende bis einschließlich 26 Jahren
-
Senioren ab 60 Jahre
-
Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit eine Rente beziehen, und
Schwerbehinderte (ab
einem Grad der Behinderung von 70%)
BahnCard
100/ BahnCard 100 First
- BahnCard 100 First 5.400 Euro.
Mitfahrerrabatte
Allgemeines
BahnCard
25
Die
Kombination einer eigenen BahnCard 25 mit dem Mitfahrer-Rabatt ist bis zum
10.12.2005 möglich. Auf den Normalpreis wird der Firmenrabatt gewährt, darauf
erhält der Mitfahrer 25% Rabatt auf Grund der eigenen BahnCard und darauf 50%
Mitfahrerrabatt. Für Mitfahrer ohne eigene BahnCard wird 50% Rabatt auf den
Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes gewährt.
BahnCard
50
Der
Mitfahrer (mit/ohne BahnCard) erhält 50% Rabatt auf den Normalpreis abzüglich
des Firmenrabattes. Es besteht keine Möglichkeit einer Rabatt-Kombination von
Mitfahrerrabatt und eigener BahnCard.
Stornokonditionen
Firmenabonnement
Fahrscheinabholung
am Fernverkehrsautomaten (Bahn-Tix)
Verspätungen
oder Zugausfall im Fernverkehr der Deutschen Bahn
Allgemeines
Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der
Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen
Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt wird, oder fällt ein Zug
ganz oder auf Teilstrecken aus, kann entweder
- auf die Weiterfahrt verzichtet und die entgeltfreie Erstattung des
Fahrpreises für die nicht
durchfahrene Strecke verlangt werden,
- auf die Weiterfahrt verzichtet und die entgeltfrei Rückkehr mit dem nächsten
geeigneten
Zug zum Abgangsbahnhof, die
entgeltfreie Erstattung von Fahrpreis und Gepäckfracht sowie
die kostenfreie Rücksendung seines
Reisegepäcks verlangt werden
- oder die Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug
fortsetzen, welcher
auf der gleichen oder auf einer anderen
Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es er-
möglicht, mit möglichst geringer
Verspätung das Reiseziel zu erreichen.
Übernahme zusätzlicher Kosten
Kann die Reise wegen Zugausfall, Zugverspätung oder
Versäumnis des Anschlusszuges nicht bis 24 Uhr mit einem anderen
fahrplanmäßigen Verkehrsmittel fortgesetzt werden oder ist eine solche
Fortsetzung unter den gegebenen Umständen nicht zumutbar, übernimmt die DB AG
die Kosten für eine angemessene Übernachtung und die Benachrichtigung von
Personen oder sofern preisgünstiger und zumutbar die Kosten für den Transfer
mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi). Die Taxi- und Hotelgutscheine
werden in einer Höhe von maximal 80 Euro vergeben.
Entschädigungen
Hat ein Fernverkehrszug der Deutschen Bahn am
Zielbahnhof mehr als 60 Minuten Verspätung, fällt ein Fernverkehrszug ersatzlos
aus oder wird auf Grund eines verspäteten Fernverkehrszuges der fahrplanmäßige
Anschluss an einen Fernverkehrszug ohne alternative Weiterfahrmöglichkeit im
Ein-Stunden-Takt verpasst und ergibt sich daraus eine Ankunftsverspätung am
Zielbahnhof von über 60 Minuten, wird eine Entschädigung (Gutschein) in Höhe
von 20 % bezogen auf den Fahrkartenwert (bei einer Hin- und Rückfahrkarte wird
nur der halbe Fahrkartenwert angesetzt) gewährt. Besitzer der BahnCard 100,
einer internationalen Fahrkarte sowie einer Zeitkarte erhalten eine pauschale
Entschädigung. Darüber hinaus kann die DB AG in begründeten Einzelfällen auch
bei Verspätungen unter 60 Minuten Gutscheine ausgeben. Bei Verspätungen des
ICE-Sprinters über 30 Minuten besteht Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe
des vollen Aufpreises für den ICESprinter. Die Regelungen gelten nicht, wenn
eine Entschädigung nach Nr. 5.1 bereits geleistet worden ist.
Geltendmachung der Ansprüche
Zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entschädigung
nach den Nrn. 5.2 und 5.3 wird eine mit Zangen- oder Stempelabdruck der
ausgebenden Stelle versehenene Gutscheinkarte entweder im verspäteten ICE,
IC/EC oder IR oder am Tag der verspäteten Reise einschließlich der 2 Folgetage
am ServicePoint im Bahnhof ausgestellt. Darüber hinaus ist zur Geltendmachung
der Ansprüche auch in einem DB-Reisezentrum am Tag der verspäteten Reise
einschließlich der 2 Folgetage eine Gutscheinkarte ohne Stempelaufdruck zu
erhalten. In diesem Fall muss die ausgefüllte Gutscheinkarte sowie die
dazugehörige Fahrkarte bzw. Fahrkartenkopie innerhalb eines Monats ab dem Tag
der verspäteten Reise beim DBKundendialog eingegangen sein. von dort wird ein
für ein Jahr gültiger Gutschein über die Entschädigungssumme ausgestellt.
Die Leistungen der DB AG (Nr. 5.1. und 5.2) sind
auf die Reisekostenvergütung anzurechnen; die Entschädigungen (Nr. 5.3) sind
ausschließlich für dienstliche Zwecke zu verwenden. Die ausgestellten
Gutscheine (Nr. 5.4) sind, ggf. auch ohne Reisekostenrechnung, der zuständigen
Abrechnungsstelle zuzuleiten.
Fahrkostenerstattung bei Dienstreisen (§ 5 LRKG)
Stellt
die Dienststelle nach überschlägiger Prognose fest, dass die Beschaffung einer
BahnCard 25/BahnCard 25 First oder BahnCard 50/BahnCard50 First gegenüber einer
Einzelticketbeschaffung zu einem fiskalisch günstigeren Ergebnis führt, ist die
BahnCard zu beschaffen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Dienststelle
einen Umstieg auf eine höhere Kategorie (Nr. 2.3.1) für geboten hält.
Wird
von den Dienstreisenden trotz Aufforderung keine BahnCard beschafft, sind
höchstens die Fahrkosten zu erstatten, die bei ihrem Einsatz angefallen wären.
Sind
Dienstreisende bereits aus persönlichen Gründen im Besitz einer Bahn-Card,
können Fahrkosten nur unter Berücksichtigung des BahnCard Rabattes und des
Firmenrabattes erstattet werden. Die Kosten der BahnCard sind nur dann zu
erstatten, wenn die Fahrpreisermäßigungen die Kosten der BahnCard erreicht oder
überschritten haben. Eine anteilige Kostenerstattung der BahnCard ist nicht
möglich (VV 7 Satz 3 zu § 5 LRKG).
Können
durch frühzeitige Buchungsmöglichkeit Sparpreise (Sparpreis 25, Sparpreis 50)
in Anspruch genommen werden, sollten sie zur Kosteneinsparung genutzt werden.
Auf die Stornokonditionen der Deutschen Bahn AG (Nr. 2.5) wird hingewiesen. Bei
Verspätungen, die von der Deutschen Bahn AG verursacht sind, kann bei den
Sparpreisen – unabhängig von weiteren Entschädigungen (s. Nr. 5) der nächste
Anschlusszug benutzt werden. In diesem Fall werden keinerlei Zusatzkosten (Nr.
2.5 Abs. 3) erhoben.
In Fällen, in denen eine Kostenvergleichsberechnung
(z.B. bei § 5 Abs. 3 Satz 1 LRKG) durchzuführen ist, ist grundsätzlich der
Normalpreis abzüglich des Firmenrabattes zugrunde zulegen.
Alle
Buchungen sind über das den Dienststellen bekannte und mit dem Land
kooperierende Reisebüro vorzunehmen, da der auf den Normalpreis (Nr. 2.1)
jeweils gewährte Firmenrabatt umsatzabhängig ist. Auch gelten dann die für
bahn.corporate Kunden besonders flexiblen Stornobedingungen.
Fahrkostenerstattung in anderen Fällen
- bei Reisebeihilfen für Heimfahrten nach § 5 TEVO,
- der Fahrkosterstattung bei täglicher Rückkehr zum
Wohnort nach § 6 TEVO und
- der Fahrkostenerstattung nach § 7 LUKG/BUKG.