Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 17 vom 5.4.2005 Seite 433 bis 444
Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005 |
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Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 Bek. d. Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
Gemeindeprüfungsanstalt
Öffentliche Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz zum
1.1.2003
Bek. d.
Gemeindeprüfungsanstalt v. 15.3.2005
1
Feststellung der Eröffnungsbilanz
Der Verwaltungsrat
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat am 7.12.2004 die vom
Präsidenten der GPA NRW aufgestellte und von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg, geprüfte
Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 festgestellt.
2
Bekanntmachung der
Eröffnungsbilanz
Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 beträgt 1.052.879,62
Euro; siehe Anlage 1.
Die vollständige Fassung der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2003 (inklusive
Anhang und Lagebericht) kann im Internet unter der Adresse http://www.gpa.nrw.de eingesehen werden.
3
Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz
Die Eröffnungsbilanz wurde auf Beschluss des Verwaltungsrates der GPA
NRW durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fasselt & Partner, Duisburg
geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Er hat
folgenden Wortlaut:
„An die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Wir haben die Eröffnungsbilanz der Gemeindeprüfungsanstalt
Nordrhein-Westfalen nebst Anhang und den Lagebericht zum 1. Januar 2003 unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht
über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände geprüft.
Die Aufstellung dieser Unterlagen entsprechend den Regelungen des Regierungsentwurfes
für das „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement im Land
Nordrhein-Westfalen (NKFG NRW)“, der durch das Innenministerium NRW mit Stand
Juni 2004 veröffentlicht worden ist, liegt in der Verantwortung des Präsidenten
der Gemeindeprüfungsanstalt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die Eröffnungsbilanz nebst
Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der
Übersicht über örtlich festgelegte Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände
und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung der
Eröffnungsbilanz in entsprechender Anwendung der Vorschriften des
Regierungsentwurfes für das NKFG NRW, insbesondere § 92 E-GO NW, und nach § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch die Eröffnungsbilanz nebst Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeindeprüfungsanstalt
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der
Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gemeindeprüfungsanstalt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Eröffnungsbilanz,
Anhang und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die
Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt sowie
die Würdigung der Gesamtdarstellung der Eröffnungsbilanz nebst Anhang und des
Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Hinsichtlich der
Anwendung der Vorschriften des § 95 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 E-GO NW verweisen wir
auf die Ausführungen im einleitenden Teil des Anhangs sowie im Lagebericht zur
Eröffnungsbilanz.
Nach unserer Überzeugung vermitteln die Eröffnungsbilanz und der Anhang
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage
der Gemeindeprüfungsanstalt. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage der Gemeindeprüfungsanstalt und stellt die Chancen und
Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeindeprüfungsanstalt zutreffend
dar.“ Duisburg, den 08.11.2004
4
Bekanntmachung
Der vorstehende Beschluss zur Feststellung der Eröffnungsbilanz zum
1.1.2003, die Eröffnungsbilanz sowie das Ergebnis der Prüfung der
Eröffnungsbilanz werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, den 15. März 2005
Der Präsident
der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Rainer Christian B e u t el
Anlage
- MBl. NRW. 2005 S. 438