Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2005 Nr. 40 vom 8.9.2005 Seite 977 bis 990
Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 9. April 2005 |
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Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 9. April 2005
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Änderung der Verwaltungsgebührenordnung
der Ärztekammer Westfalen-Lippe
vom 9. April 2005
Die Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe vom 28. März 1981 (MBl. NRW. S. 1211), zuletzt geändert am 15. November 2003 (MBl. NRW. 2004 S. 175), wird wie folgt geändert:
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§ 1 wird wie folgt geändert:
a) C 1. wird wie folgt ergänzt:
- C 1., 2. Unterstrich erhält folgende Fassung:
„- mobiles Durchleuchtungsgerät ohne Dokumentationsmöglichkeit in diagnostischer Qualität“.
- In C 1., 5. Unterstrich werden nach „Strahlentherapie“ die Worte „und PET-Geräte“ gestrichen.
- In C 1., 7. Unterstrich wird zugefügt:
„- PET Geräte = € 750,00“.
b) C 3. wird wie folgt ergänzt:
- In C 3., 1. Unterstrich werden nach „Durchführungsgebühr“ die Worte „für einen Standort“ hinzugefügt.
- In C 3., 2. Unterstrich wird eingefügt:
„- zusätzliche Gebühr
bei Zentren mit mehr als einem Standort,
je Standort =
€ 1.700,00“.
- In C 3., 3. Unterstrich werden nach „Nachaudit“ die Worte „je Standort“ hinzugefügt.
c) Buchstabe D wird vollständig gestrichen und neu formuliert:
„D Bearbeitung von Anträgen/Anfragen an die Ethikkommission *
1. nach dem Arzneimittelgesetz (AMG)
1.1 -Monozentrische Klinische Prüfung/Studie
- Bewertung = € 1.500,00
- Neubewertung = € 500,00
1.2 Multizentrische Klinische Prüfung
- Bewertung = € 3.000,00
- Neubewertung = € 1.500,00
- Mitberatung und Stellungnahme zur lokalen Prüfstelle = € 500,00
- Neubewertung des Votums zu lokalen Prüfstellen = € 200,00
- Nachmeldung von Prüfstellen = € 100,00
2. nach dem Medizinproduktegesetz (MPG)
2. 1 Monozentrische Klinische Prüfung/Studie
- Bewertung = € 1.000,00
- Neubewertung = € 500,00
2. 2 Multizentrische Klinische Prüfung
- Bewertung = € 1.000,00
- Neubewertung = € 500,00
- Nachmeldung von Prüfstellen = € 100,00
3. Berufsrechtliche Beratung
- Stellungnahme für sonstige Forschungsvorhaben (Erstvotum) = € 800,00
- Neubewertung des Votums = € 200,00
- bei Vorliegen eines Erstvotums = € 400,00
4. Anfragen mit schriftlicher Stellungnahme = € 100,00
5. Bearbeitung eines Widerspruchs das 1,5fache der Verwaltungsgebühr“
d) Buchstabe H wird ergänzt und erhält folgende Fassung:
„H 1. die Bearbeitung von Anträgen zur Vergabe von
Punkten im Rahmen der Fortbildungszertifizierung, der Anerkennung von
Fortbildungsveranstaltungen oder Kursen
= € 100,00
2. die
Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung von
Fortbildungsveranstaltern =
€ 800,00
3. die Bearbeitung von Verlängerungsanträgen nach Ziffer H 2. = € 400,00“
e) Buchstabe J wird angefügt:
„J Die Bearbeitung von Anfragen zu
Anerkennungen des Gütesiegels
Präventionsfernsehen =
€ 200,00“
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§ 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Diese Änderung der Verwaltungsgebührenordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.“
Genehmigt.
Düsseldorf, den 11. August 2005
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
III 7 - 0810.54.2 -
Im Auftrag
G o d r y
Die vorstehende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen und im „Westfälischen Ärzteblatt“ bekannt gemacht.
Münster, den 9. Mai 2005
Der Präsident
Prof. Dr. med. Ingo
F l e n k e r
- MBl. NRW. 2005 S. 978