Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2006 Nr. 2 vom 13.1.2006 Seite 15 bis 28
25. Nachtrag vom 14.12.2005 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18.2.1994 |
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25. Nachtrag vom 14.12.2005 zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe vom 18.2.1994
25.
Nachtrag vom 14.12.2005
zur Satzung der AOK Westfalen-Lippe
vom 18.2.1994
Die Satzung der AOK Westfalen-Lippe, zuletzt
geändert durch den 24. Nachtrag vom 28.6.2005, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
Änderung der Satzung
1
§ 18 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„Beiträge, die nach
dem Arbeitsentgelt zu bemessen sind, sind in voraussichtlicher Höhe der
Beitragsschuld am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die
Beschäftigung, mit der das Arbeitsentgelt erzielt wird, ausgeübt worden ist
oder als ausgeübt gilt; ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten
Bankarbeitstag des Folgemonats fällig.“
b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„Freiwillige
Mitglieder, Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt,
Rentenantrag-steller, Empfänger von Versorgungsbezügen, die gemäß § 256 Abs. 4
SGB V die Bei-träge selbst zu zahlen haben, sowie Schwangere, deren
Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 2 SGB V erhalten bleibt, zahlen die Beiträge
jeweils zum 15. des Monats (Zahltag) für den abgelaufenen Monat. Beiträge
freiwilliger Mitglieder, deren Mitgliedschaft nach § 191 Satz 1 Nr. 3 SGB V
endet, werden mit dem Zugang der Mitteilung über das Ende der Versicherung
fällig.“
c) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
2
§ 19 wird wie folgt gefasst:
„Der Arbeitgeber hat der AOK spätestens drei Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis einzureichen.“
Artikel 2
In-Kraft-Treten
Dieser Nachtrag tritt am 1.1.2006 in Kraft.
Dortmund, den 14. Dezember 2005
Der
Vorsitzende des Verwaltungsrates
Dr. P r o j a h
n
Der
Vorsitzende des Vorstandes
N a d o l n y
Genehmigung
Der
vorstehende Satzungsnachtrag Nr. 25 wird gemäß § 195 Abs. 1 SGB V genehmigt.
Essen,
den 19. Dezember 2005
II
1-3600.1-2-I
Landesversicherungsamt
Nordrhein-Westfalen
Im
Auftrag
S
i g u d a
- MBl. NRW. 2006 S. 27