Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2007 Nr. 22 vom 14.8.2007 Seite 501 bis 526
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2007 |
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Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Gebührenordnung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2007
21222
Änderung der
Auf Grund § 23 Heilberufsgesetz (HeilBerG) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. März 2005 (GV. NRW. S. 148),
hat die Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen in
ihrer Sitzung am 27. April 2007 folgende Änderung der Gebührenordnung
beschlossen:
Artikel I
Das Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung (Anlage)
wird wie folgt gefasst:
„Anlage:
Gebührenverzeichnis
zur Gebührenordnung
der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen
1. Ausstellung von
Zeugnissen, Bescheinigungen und Ausweisen: € 5 bis € 25
2. Beglaubigung von
Zeugnissen und Urkunden: € 2 pro Seite
3. Anerkennung von EU-Diplomen
im Rahmen von Fort- und Weiterbildung sowie Stellungnahmen zu im Ausland
erworbenen Qualifikationen: € 25 bis € 200
4. Bearbeitung von Anträgen
einschließlich der Durchführung von Prüfungen oder Wiederholungsprüfungen zur
Erteilung einer Bereichsbezeichnung: € 500
5. Bearbeitung von Anträgen
auf Erteilung einer Bereichsbezeichnung soweit keine Prüfung stattfindet: € 280
6. Verfahren zur Erteilung
der Weiterbildungsbefugnis: € 150
7. Begutachtungen: je nach
Aufwand zwischen € 100 und € 1.000
8. Abnahme von Prüfungen,
die der Kammer durch Gesetz zugewiesen sind oder aufgrund eines gerichtlichen
Vergleichs durchgeführt werden: € 250
9. Aufnahme in die
Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4 Maßregelvollzugsgesetz (MRVG) mit
vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 200
10. Antrag auf Verlängerung
der Eintragung in die Sachverständigenliste nach § 16 Abs. 4
Maßregelvollzugsgesetz (MRVG): € 150
11. Aufnahme in die
Sachverständigenliste zur Begutachtung psychischer Störungen in asylrechtlichen
Fragen mit vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 100
12. Aufnahme in die
Sachverständigenliste für die Begutachtung in Strafrechtsfragen mit
vorangegangener Überprüfung der Voraussetzungen: € 200
13. Bescheidung von
Widersprüchen, soweit sich die Widersprüche erfolglos gegen die festgesetzte
Beitrags- oder Gebührenforderung richten: € 100
14. Mahnverfahren über
rückständige Beitrags- und Kostenforderungen
Die Mahngebühr beträgt pauschal € 5
15. Bearbeitung nicht
eingelöster rücklaufender Lastschriften: € 20
16. Verwaltungsmehraufwand
im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von Meldeverpflichtungen: € 25
17. Akkreditierungsgebühren
für Fortbildungsveranstaltungen:
Kategorie A, B und C:
- Bei Ausstellung von
Teilnahmebescheinigungen in Papierform durch den Veranstalter und notwendiger
manueller Erfassung der Teilnehmerpunkte durch die PTK NRW: € 120
- Bei Vorlage maschinell
einlesbarer Teilnehmerlisten (Barcodes) durch den Veranstalter: € 100
- Bei direkter elektronischer
Übermittlung der Teilnehmerpunkte an den Elektronischen Informationsverteiler
durch den Veranstalter: € 80
Reflexive Veranstaltungen: € 20
Supervisoren (für 5 Jahre): € 100
Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern: €
100 bis € 800
19. Verwaltungstätigkeiten,
die nach Art und Umfang im Gebührenverzeichnis nicht näher bestimmt und die mit
besonderem Aufwand verbunden sind: € 10 bis € 1.000
20. Die Gebührenhöhe für die
Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen der
Psychotherapeutenkammer NRW oder ihrer Einrichtungen richtet sich nach dem
Aufwand und den Kosten, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Die
jeweilige Gebührenhöhe wird im Einzelfall mit der Ausschreibung der
Veranstaltung bekannt gemacht.“
Artikel II
Diese Änderung der Gebührenordnung tritt am Tage
nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
in Kraft.
Genehmigt.
Düsseldorf, den 25. Juni 2007
Ministerium
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
III C 2 – 0810.104.2 -
Im Auftrag
(G o d r y)
Die vorstehende Änderung der Gebührenordnung
wird hiermit ausgefertigt.
Düsseldorf, den 6. Juli 2007
Monika K o n i t z e r
Präsidentin
- MBl.
NRW. 2007 S. 505