Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 39 vom 16.12.2010 Seite 887 bis 896
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 25.11.2010 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe Bek. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 - v. 25.11.2010
2160
Öffentliche
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe
Bek. d. Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 313-3.6102.01 -
v. 25.11.2010
Die Bek. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 28.5.1990 (SMBl. NRW. 2160) wird wie folgt geändert:
1.
Nach dem Träger "Chorjugend im Deutschen Sängerbund e.V." wird der
Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen e.V. Sitz
Aachen (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
2.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Diözesanverband Aachen
e.V." wird der Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk
Diözesanverband Essen e.V. Sitz Essen (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
3.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk
Diözesanverband Essen" wird der Träger "Christliche Arbeiterjugend
(CAJ), Trägerwerk Diözesanverband Köln e.V. Sitz Köln (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
4.
Nach dem Träger "Christliche Arbeiterjugend (CAJ), Trägerwerk
Diözesanverband Köln" wird der Träger "CAJ - Christliche
Arbeiterjugend im Diözesanverband Paderborn Sitz Olpe (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
5.
Nach dem Träger "Katholische Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Essen
gGmbH" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG),
Diözesanverband Aachen e.V. Sitz Aachen (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
6.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband Aachen
e.V." wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG),
Diözesanverband Köln Sitz Köln (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die der Kath. Jungen Gemeinde, Diözesanverband Köln, gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
7.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband
Köln" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG),
Diözesanverband Münster Sitz Münster (am 12. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
8.
Nach dem Träger "Katholische Junge Gemeinde (KJG), Diözesanverband
Münster" wird der Träger "Katholische Junge Gemeinde Diözesanverband
Paderborn Sitz Paderborn (am 12. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die der Kath. Junge Gemeinde, Diözesanverband Paderborn, gegenwärtig und zukünftig auf Diözesan-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
9.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Deutschland e.V."
wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband Aachen
e.V. Sitz Mönchengladbach (am 9. November 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
10.
Nach dem Träger "Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband
Aachen" wird der Träger "Katholische Landjugendbewegung
Diözesanverband Paderborn Sitz Paderborn (am 9. November 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Regional-, Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Gruppen im Land Nordrhein-Westfalen." eingefügt.
11.
Nach dem Träger" Katholische Landjugendbewegung Diözesanverband
Paderborn" wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ)
Diözesanverband Aachen mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand
Mädchenkreis (HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND), Sitz
Aachen (am 13. Oktober 2010)"
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
12.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband
Aachen" wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) -
Diözese Köln, mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand-Mädchenkreis
(HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND) Sitz Köln (am 13.
Oktober 2010)"
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
13.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend KSJ, Diözese Köln"
wird der Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband
Münster e.V. mit den beiden selbständigen Gemeinschaften Heliand Mädchenkreis
(HD) und Schülergemeinschaft im Bund Neudeutschland (ND), Sitz Münster (am
16.11.2010)"
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
14.
Nach dem Träger "Katholische Studierende Jugend (KSJ) - Diözesanverband
Münster e.V." wird der Träger "Katholische Studierende Jugend Diözese
Paderborn Sitz Dortmund (am 13.Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die ihr gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
15.
Vor dem Träger "Bund Deutscher Forstmänner, BDP-Jugend NRW" wird der
Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum Aachen e.V. Sitz
Aachen (am 13. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
16.
Nach dem Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend im Bistum
Aachen" wird der Träger "Bund der St. Sebastianus-Schützenjugend
Diözesanverband Münster e.V. Sitz Münster (am 12. Oktober 2010)
Die Anerkennung erstreckt sich auch auf die gegenwärtig und zukünftig auf Kreis-, Stadt- und Ortsebene angehörenden Untergliederungen im Land Nordrhein-Westfalen" eingefügt.
-MBl. NRW. 2010 S. 891