Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2008 Nr. 20 vom 4.8.2008 Seite 375 bis 388
Änderung der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW |
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Änderung der Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
21222
Änderung
der
Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW
vom 25. April 2008
Beschlossen in der 21. Sitzung der
Kammerversammlung am 25.4.2008
Artikel I
Die Weiterbildungsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW vom 16. Dezember 2006 (MBl. NRW. 2007 S. 406) wird wie folgt geändert:
1.
§ 3 Abs. 6 wird wie folgt gefasst:
„(6) Eine Weiterbildung, die unter der Leitung einer von einer anderen Psychotherapeutenkammer befugten Psychotherapeutin oder eines von einer anderen Psychotherapeutenkammer befugten Psychotherapeuten oder/und in einer von einer anderen Psychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätte durchgeführt, jedoch noch nicht abgeschlossen wurde, kann angerechnet werden, wenn die Weiterbildung den Anforderungen dieser Weiterbildungsordnung genügt.“
2.
§ 16 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Eine
Weiterbildung im Ausland außerhalb eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische
Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen
entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (europäische Staaten), kann ganz
oder teilweise angerechnet werden, wenn die Weiterbildung gleichwertig ist.
Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem europäischen Staat, wenn sie von
einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgeleistet wurde, die
oder der nicht Staatsangehörige eines europäischen Staates ist.“
Artikel II
Diese Änderung dieser Weiterbildungsordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Genehmigt.
für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
- III C 2 – 0810.107 -
Im Auftrag
(G o d r y)
Die vorstehende Änderung der
Weiterbildungsordnung wird hiermit ausgefertigt.
Präsidentin
MBl. NRW. 2008 S. 384