Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2010 Nr. 40 vom 22.12.2010 Seite 897 bis 910
Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v.29.11.2010 |
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Sportgruppen der Polizei RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales v.29.11.2010
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Sportgruppen
der Polizei
RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales
v.29.11.2010
Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW betreut zur Förderung des Polizeisports und für Auftritte im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit die
- Polizei-Landesturnriege und
- Polizei-Landeskarategruppe
und regelt deren Einsatz.
Die Sportgruppen können eingesetzt werden
1. bei dienstlichen Veranstaltungen oder Anlässen im dienstlichen oder öffentlichen Interesse,
2. bei sonstigen Veranstaltungen, sofern deren Art und Bedeutung der Mitwirkung nicht entgegenstehen.
Für Auftritte gem. Nr. 1 ist folgender Haushaltsvermerk zu berücksichtigen:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 LHO wird zugelassen, dass bei Veranstaltungen, die wohltätigen oder ähnlichen Zwecken dienen, von der Erhebung einer Vergütung sowie der Erstattung der Reise- und Transportkosten ganz oder teilweise abgesehen wird.
Für Auftritte gem. Nr. 2. hat der Veranstalter für alle anfallenden Kosten eine Pauschalvergütung von insgesamt 1.500,00 Euro zu tragen, die als Einnahmen bei Einzelplan 03, Kapitel 03 110, Titel 119 50 zu buchen sind.
Der RdErl. v. 5.1.2000 (MBl. NRW. S. 48) wird hiermit aufgehoben.
Dieser Erlass tritt mit Wirkung zum 1.12.2010 in Kraft.
- MBl. NRW. 2010 S. 898