Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2012 Nr. 9 vom 19.4.2012 Seite 161 bis 168
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch- kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 31.5.2011 |
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch- kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport v. 31.5.2011
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Richtlinie
über die Gewährung
von Zuwendungen zur Durchführung von
Projekten zur Stärkung der künstlerisch-
kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen
des NRW Landesprogramms Kultur und Schule
RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport v.
31.5.2011
Der RdErl. des Ministerpräsidenten vom 16.3.2007 (MBI. NRW. S. 300) , geändert durch RdErl. vom 26.1.2010 (MBI. NRW. S. 178) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 4, Buchstabe f) werden die Wörter „die Staatskanzlei" durch die Wörter „des für Kulturangelegenheiten zuständigen Ministeriums" ersetzt.
2. In Nummer 6.2, Satz 2 werden die Wörter „der Staatskanzlei " durch die Wörter „des für Kulturangelegenheiten zuständigen Ministeriums" ersetzt.
3. In Nummer 7.2, Buchstabe b) werden die Wörter „der Staatskanzlei" durch die Wörter „dem für Kulturangelegenheiten zuständigen Ministerium" ersetzt.
4. Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
-MBl. NRW. 2012 S. 164