Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 30 vom 5.12.2013 Seite 519 bis 530
Wohngeld RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-889/13 - vom 8.11.2013 |
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Wohngeld RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-889/13 - vom 8.11.2013
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Wohngeld
RdErl. des Ministeriums für Bauen, Wohnen
Stadtentwicklung und Verkehr - IV.5-4082-889/13 -
vom 8.11.2013
Der RdErl. des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 13.5.2005 (MBl. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch RdErl. vom 30.11.2012 (MBl. NRW. S. 740), wird wie folgt geändert:
1. Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender neuer Satz 7 eingefügt:
„Auf die Anlage „Angaben der Vermieterin/des Vermieters zum Wohnraum“ kann verzichtet werden, wenn durch Vorlage des Mietvertrages, des letzten Mieterhöhungsschreibens und der letzten drei Mietüberweisungsbelege alle Angaben über Inhalt und Beginn des Mietverhältnisses sowie die Miethöhe hinreichend nachgewiesen werden können; dies gilt auch bei Erstanträgen auf Wohngeld.“
b) Die bisherigen Sätze 7 und 8 werden zu den Sätzen 8 und 9.
2. In Nummer 7.1 Satz 1 wird die Angabe „§ 84 LBG oder § 14 BAT“ durch die Wörter „§ 48 BeamtStG oder § 3 Absatz 7 TV-L“ ersetzt.
3. Die bisherigen Anlagen 1 und 2 werden durch die neu gefassten Anlagen 1 und 2 ersetzt, welche in der elektronischen Sammlung des Ministerialblattes des Landes Nordrhein- Westfalen veröffentlicht werden.
4. Dieser Änderungserlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
- MBl. NRW. 2013 S. 522