Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2013 Nr. 34 vom 27.12.2013 Seite 589 bis 598
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen v. 19.12.2013 |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Vertretungserlass NRW Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen v. 19.12.2013
20020
Vertretungserlass NRW
Gem. RdErl. d. Ministerpräsidentin, d. Ministeriums für Schule und
Weiterbildung, d. Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand
und Handwerk, d. Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales, d. Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, d. Ministeriums für
Bauen, Wohnen Stadtentwicklung und Verkehr, d. Ministeriums für
Innovation, Wissenschaft und Forschung, d. Ministeriums für Familie, Kinder,
Jugend, Kultur und Sport, d. Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege
und Alter und d. Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
über die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalens durch seine Dienststellen
v. 19.12.2013
Der Vertretungserlass vom 1.7.2011 (MBl. NRW. S. 246), zuletzt geändert durch Erlass vom 22.11.2012 (MBl. NRW. S. 723) wird wie folgt geändert:
Abschnitt 2 Nummer 3.1 wird wie folgt gefasst
„3.1
In Rechtsstreitigkeiten und sonstigen gerichtlichen Verfahren (z.B. Mahn-,
Zwangsvollstreckungs-, Insolvenzverfahren, Verfahren der freiwilligen
Gerichtsbarkeit) sind zur Aktiv- und Passivvertretung des Landes berufen
das Ministerium für Schule und Weiterbildung,
soweit nicht die nachstehend genannten Dienststellen vertretungsbefugt sind,
die Bezirksregierungen als obere Schulaufsichtsbehörden
im Rahmen des ihnen übertragenen Aufgabengebietes,
sowie für die Staatlichen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung,
die Bezirksregierung Köln
für das Haus für Lehrerfortbildung in Kronenburg für dessen
Zuständigkeitsbereich,
die Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörden
für ihren Zuständigkeitsbereich,
das Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an
Schulen
für seinen Zuständigkeitsbereich,
das Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an
Schulen
für seinen Zuständigkeitsbereich,
das Landesamt für Besoldung und Versorgung
in den Fällen des § 111 Absatz 2 Satz 2 SchulG,
die Zentralstelle für Fernunterricht
für ihren Zuständigkeitsbereich
die Qualitäts- und
UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule
des Landes Nordrhein-Westfalen für ihren Zuständigkeitsbereich
und
die Schulen in Angelegenheiten nach § 3 Absatz 1 SchulG.“
- MBl. NRW. 2013 S. 590