Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 26 vom 19.9.2014 Seite 511 bis 520
Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 11. Juni 2014 |
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Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 11. Juni 2014
21210
Änderung der
Satzung
der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein
für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken
(Zusatzversorgung)
vom 11. Juni 2014
Die Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 13. Juni 2012 (MBl. NRW. 2012 S. 657/SMBl. NRW. 21210) wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Nach der Formulierung „als Angestellte“ wird das Wort „vollbeschäftigt“ eingefügt.
§ 22 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Änderung der Satzung gemäß dem in der Kammerversammlung am 11. Juni 2014 gefassten Beschluss tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen in Kraft.“
Genehmigt.
Düsseldorf, den 22. Juli 2014
Finanzministerium
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
K a r l g u t h
Die vorstehende Änderung der Satzung der Zusatzversorgung der Apothekerkammer Nordrhein für angestellte Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken (Zusatzversorgung) vom 11. Juni 2014 wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Pharmazeutischen Zeitung und in der Deutschen Apotheker Zeitung bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 25. August 2014
Lutz E n g e l e n
Präsident der Apothekerkammer Nordrhein
- MBl. NRW. 2014 S. 514