Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 29 vom 28.10.2014 Seite 621 bis 626
Anrechnung von Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter als Dienstzeiten Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14 v. 18.9.2014 |
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Anrechnung von Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter als Dienstzeiten Bek. d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14 v. 18.9.2014
20304
Anrechnung von Zeiten
als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter
als Dienstzeiten
Bek.
d. Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - 02.03 - 16 - /14
v. 18.9.2014
Zeiten als kommunale Wahlbeamtin/kommunaler Wahlbeamter können bei der Berechnung der Dienstzeiten im Rahmen des § 41 LVO grundsätzlich dann als Dienstzeiten angerechnet werden, wenn vor der Übernahme des Wahlamtes bereits eine Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgelegen hat.
- MBl. NRW. 2014S. 622 -