Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2017 Nr. 29 vom 5.10.2017 Seite 845 bis 890
Grundlagen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls |
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Grundlagen staatsanwaltschaftlicher und polizeilicher Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
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Grundlagen
staatsanwaltschaftlicher
und polizeilicher Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
Gemeinsamer Runderlass des
Ministeriums des Innern
und des Ministeriums der Justiz
Vom 11. September 2017
1
Vorbemerkungen
Die nachhaltige repressive und präventive Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ist eine wichtige sicherheitspolitische Aufgabe. Ziel ist es, durch eine wirksame gemeinsame Strategie von Justiz und Polizei die Sicherheitslage weiter zu verbessern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.
Im Interesse der vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit von Justiz und Polizei sind bei der Verfolgung von Wohnungseinbruchdiebstählen insbesondere die folgenden Grundsätze zu beachten:
2
Organisation und Ermittlungsführung
2.1
Für die Staatsanwaltschaft bestimmt die Behördenleitung Sonderdezernentinnen
oder Sonderdezernenten zur Bearbeitung von Verfahren wegen
Wohnungseinbruchkriminalität, mindestens aber eine Ansprechpartnerin oder einen
Ansprechpartner für die Polizei.
2.2
Alle Kreispolizeibehörden organisieren die Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen
grundsätzlich in einem behördenzentralen Fachkommissariat und richten personen-
oder anlassbezogen spezielle Ermittlungskommissionen ein.
2.3
Im Interesse einer zügigen und wirksamen Strafverfolgung sind Tatserien des
Wohnungseinbruchdiebstahls unter Beachtung der Nummern 25 und 26 der
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 1. Januar 1977
(BAnz 2007, 7950) als Sammelverfahren zu führen.
2.4
Kreispolizeibehörden mit einer Zuständigkeit gemäß § 2 der Verordnung über die
Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen vom 26. August 2013 (GV. NRW. S. 502) richten Auswerte- und Analysestellen für
Allgemeinkriminalität ein, führen strategisch und operativ ausgerichtete
Auswertungen durch und stellen der Staatsanwaltschaft wesentliche Ergebnisse
zur Verfügung.
2.5
Verfahrensbezogene und grundsätzliche Angelegenheiten werden in gemeinsamen
Dienstbesprechungen von Staatsanwaltschaft und Polizei erörtert.
3
Fortbildung
Die Fortbildungsträger von Justiz und Polizei priorisieren Inhalte der repressiven und präventiven Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im Rahmen der Fortbildung. Gemeinsam von Justiz und Polizei ausgerichtete Fachtagungen und Fortbildungsveranstaltungen unterstützen den themenbezogenen Erfahrungsaustausch.
- MBl. NRW. 2017 S. 868