Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 29 vom 10.11.2020 Seite 657 bis 686
Aufhebung des Runderlasses „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“ |
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Aufhebung des Runderlasses „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“
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Aufhebung des
Runderlasses
„Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“
Runderlass
des Ministeriums für
Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
– V6 – 9080.11
Vom 14. Oktober 2020
1
Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz „Vorsorgender Gesundheitsschutz für Kinder auf Kinderspielflächen“ vom 21. November 2018 (MBl. NRW. S. 661) wird aufgehoben.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2020 S. 658