Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 3 vom 28.1.2021 Seite 13 bis 20
Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“ |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung des Runderlasses „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“
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Änderung des Runderlasses
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung
von Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für
den
Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“
Runderlass
des
Ministeriums für Verkehr
- II B 3 –
49 – 99 -
Vom 11. Januar 2021
1
Im
Runderlass des Ministeriums für Verkehr “ Richtlinien
über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Verbesserung von
Eisenbahninfrastruktur der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen für den
Güterverkehr (NE-Infrastrukturförderung NRW)“ vom 27. Juni 2018 (MBl. NRW. S. 391), werden die Anlage 1 und 2 durch die
diesem Änderungsrunderlass angefügten Anlagen 1 und 2 ersetzt.
2
Dieser
Runderlass tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.
- MBl. NRW. 2021 S. 15