Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2024 Nr. 17 vom 28.5.2024 Seite 595 bis 608
Änderung des Runderlasses über die Meldungen an die Aufsichtsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz „Meldeerlass“ |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung des Runderlasses über die Meldungen an die Aufsichtsbehörden über außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz „Meldeerlass“
2133
Änderung des Runderlasses
über die Meldungen an die Aufsichtsbehörden über
außergewöhnliche Ereignisse im Brand- und Katastrophenschutz
„Meldeerlass“
Runderlass
des Ministeriums des Innern
21.52.05.19
Vom 6. Mai 2024
1
Der „Meldeerlass“ vom 16. Mai 2018 (MBl. NRW. S. 343) wurde durch Runderlass
des Ministeriums des Innern vom 19. Dezember 2023 (n. v.) verlängert. Die
Verlängerung wird als Anhang zu diesem Runderlass veröffentlicht.
2
Dieser Runderlass
tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen in Kraft
- MBl. NRW. 2024 S. 600