Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2003 Nr. 3 vom 21.1.2003 Seite 57 bis 84
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) - Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) - Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO
631
Verwaltungsvorschriften zur
Haushaltssystematik
des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS)
- Zu den §§ 13 Abs. 2, 3 und 14 Abs. 2 LHO
RdErl. d. Finanzministeriums vom 13.12.2002
I 1 - 0013 - 3.1
I 1 - 0014 - 2.1
Die Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik des Landes Nordrhein-Westfalen (VV-HS) vom 10.1.2000 (MBl. NRW. 2000 S. 366, ber. S. 945) werden nach Beteiligung der zuständigen
Ministerien und nach Anhörung des Landesrechnungshofs wie folgt geändert:
1
Die auf Deutsche Mark (DM) lautenden Beträge werden gestrichen. Es gelten nur
noch die auf Euro lautenden Beträge.
2
Die Allgemeinen Hinweise zum Gruppierungsplan und Funktionenplan (AH-GF) werden
wie folgt geändert:
Nr. 2.5
2.1
Der Festtitel „518 04 Mieten und Pachten an den Bau- und Liegenschaftsbetrieb
NRW“ wird neu eingefügt.
2.2
Der Festtitel „519 03 Schönheitsreparaturen und Instandhaltung an angemieteten
Grundstücken, Gebäuden und Räumen“ wird neu eingefügt.
2.3
Der Festtitel „542 01 Ausgleichsabgabe nach § 11 Schwerbehindertengesetz“
erhält die Bezeichnung „542 01 Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch -
Neuntes Buch - (SGB IX)“.
3
Die Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan (ZR-GPl) werden wie folgt
geändert:
3.1
Obergruppe 26
Die Obergruppe
„26 Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen“
erhält die Bezeichnung „26 Schuldendiensthilfen und Erstattungen von
Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen“.
3.2
Gruppe 518
Bei Gruppe 518 wird folgender weiterer
Festtitel ausgebracht:
„518 04 Mieten und Pachten an den Bau-
und Liegenschaftsbetrieb NRW“
3.3
Gruppe 519
Bei Gruppe 519
wird folgender weiterer Festtitel ausgebracht:
„519 03
Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen an angemieteten Grundstücken, Gebäuden
und Räumen“
Der
„Zusatz:
Die Ausgaben für die Kleinere
Bauunterhaltung werden in dem jeweils zutreffenden Einzelplan, die Ausgaben für
die Größere Bauunterhaltung werden zentral im Einzelplan 20 veranschlagt.
Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums.“
wird gestrichen.
3.4
Gruppe 542
Der Festtitel
„542 01 Ausgleichsabgabe nach § 11 Schwerbehindertengesetz“ erhält die
Bezeichnung „542 01 Ausgleichsabgabe nach § 77 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch
- (SGB IX)“.
3.5
Gruppe 632
Die Gruppe „632
Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder“ erhält die Bezeichnung „632
Sonstige Zuweisungen an Länder“.
3.6
Festtitel 711 01
Satz 2 der
Hinweise: „Diese Ausgaben sind zentral im Einzelplan 20 zu veranschlagen.“ wird
gestrichen.
4
In-Kraft-Treten
Dieser
Runderlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
- MBl. NRW. 2003
S. 60